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Au weia oder doch nicht?

Wie in diverse (unter anderem hier und hier) Quellen zu lesen ist, bleibt es beim exklusiven Vertrieb des iPhones durch T-Mobile. Damit ist die kurze Zeit der freien Verfügbarkeit des Gerätes (999 € ohne SIM-Lock) vorbei.

Bei heise.de ist zu lesen:

“Das iPhone-Vertriebsmodell ist ein innovativer Ansatz, der Auswirkungen auf die gesamte Branche hat”, sagt Nikolaus Mohr, Experte bei Accenture. Ein Mobilfunkmanager schränkt allerdings ein: “Auch in Zukunft werden die meisten Mobiltelefone ohne eine exklusive Bindung verkauft.” Nur bei Verkaufsrennern würden die Hersteller künftig wohl eine Beteiligung einfordern. Wichtig ist dafür neben Technik und Design das Image des Herstellers. So profitiert Apple beim Einstieg in das Mobilfunkgeschäft von seiner starken Marke. “Jeder fünfte neue Vertragskunde entscheidet sich derzeit für ein iPhone”, sagt ein T-Mobile-Sprecher. Das Apple-Gerät entwickelt sich damit zu einem der am besten verkauften Mobiltelefone.

Dass das iPhone Sonderstatus besitzt steht mittlerweile außer Frage. Über eine grundlegende Änderung der Vergütungen zwischen Mobilfunkanbieter und Handyhersteller zu diskutieren finde ich allerdings übertrieben. Wenn man sich anschaut, wie identisch die Leistungen der Hersteller sind, frage ich mich welcher Kunde dafür einen Bonus zahlen möchte. Apple hat mit diesem Modell (Beteiligung an Umsätzen) durch hervorragende Vorleistung – gerade durch iTunes – den Grundstein für den Erfolg gelegt.

Die Bedeutung des eigenen Image hat auch Nokia-Chef Olli-Pekka Kallasvuo erkannt: “Wir wollen zur besten Marke der Welt werden”, kündigte er am Dienstag an. Mit dessen Zugkraft will er die eigenen Dienste wie das mobile Internetportal Ovi zum Erfolg führen.

Die Einrichung eines (sorry) banalen Internetportals dürfte bei Weitem kein Alleinstellungsmerkmal sein wie es bei Apple verfügbar ist. Eine bessere Strategie scheint mir die Errichtung eines Konkurrenzproduktes zu iTunes & Co zu sein.

Das Image der Firma Apple ist gigantisch – und das obwohl man sich mit vielen Dingen (zum Beispiel dem Betriebssystem) einfach der Masse angepasst hat. Apples Rechner laufen mittlerweile auch mit Microsoft-Produkten.

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Hr. Schäuble zur Vorratsdatenspeicherung

Unter golem.de ist heute zu lesen:

In einem Interview mit der Wirtschaftswoche betont Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), dass man die Online-Durchsuchungen nicht für die Steuerfahndung einsetzen wird, da dies die Verfassung nicht zulasse.

So weit so gut – nur die Begründung finde ich doch ein wenig abenteuerlich. Während andere diese Vorstöße aus ethischen Gründen ablehnen, gibt es Leute, die sehr pragmatische Ursachen dafür finden, warum man Steuerfahndungen doch nicht online durchführen kann. In der üblichen Zurückhaltung in diesem Blog kann ich allerdings meine Freude darüber festhalten, dass unser Land schon eine Verfassung hat und diese nicht in der heutigen Zeit entsteht.

Desweiteren ist sich Schäuble sicher, dass die SPD dem Gesetzentwurf zur Onlinedurchsuchung demnächst zustimme. Es gehe der Partei um Stimmenfang – die Notwendigkeit dieses Gesetzes sei den SPD-Genossen durchaus bewusst.

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Vorratsdatenspeicherung beschlossen

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hat den Bundestag Bundesrat passiert und ist damit beschlossen. Als Quelle ist momentan leider nur N-TV zu nennen. Ich werden nachher noch ein Edit auf diesen Post mit den Stimmen der großen Blätter vornehmen.

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Scheinbar war ich heute morgen noch nicht fit. Jetzt die Richtigstellung: Der Bundesrat hat heute dem Gesetz der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. Unter heise.de ist folgendes zu lesen:

Mit einer Änderung von Paragraph 113 Telekommunikationsgesetz erlaube der Entwurf bereits, Surfer ohne richterlichen Beschluss anhand der genutzten IP-Adresse sechs Monate lang rückwirkend zu identifizieren. Damit werde “die Privatsphäre aller Telekommunikationsnutzer abgeschafft”, moniert Bettina Winsemann von der Initiative Stop1984. Sie erinnerte daran, dass der Innenexperte der SPD-Fraktion im Bundestag, Dieter Wiefelspütz, schon frühzeitig eingeräumt habe, dass es bei dem Vorhaben gar nicht um die zunächst vorgeschobene Bekämpfung des Terrorismus gehe.

[/EDIT1]

[EDIT2]

In der Onlineausgabe der Sächsischen Zeitung sind einige Details nachzulesen:

Erfasst werden Rufnummer, Uhrzeit, Datum der Verbindung, bei Handys auch der Standort zu Beginn des Gesprächs. Die Internetdaten werden ab 2009 festgehalten. Nicht gespeichert wird der Inhalt.

Telefone können künftig auch bei Korruptionsdelikten, gewerbs- oder bandenmäßigem Betrug, schweren Steuerdelikten, Menschenhandel oder auch Verbreitung von Kinderpornografie abgehört werden. Es gilt der Richtervorbehalt. Kritiker bemängeln, der Kernbereich privater Lebensführung könne beim Abhören anders als vorgeschrieben gar nicht geschützt werden, da die Gesprächsthemen am Telefon zu schnell wechselten. Hartenbach versicherte, der private Lebensbereich werde geschützt.

Einen absoluten Schutz haben Strafverteidiger, Seelsorger und Abgeordnete. Andere Gruppen wie Ärzte, Journalisten und die übrigen Anwälte erhalten einen relativen Schutz. Maßnahmen gegen diese Gruppen sind nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit zulässig. (dpa)

[/EDIT2]

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Spicken erlaubt!

Die Plattform spickmich.de, die Schülern unter Anderem die Bewertung ihrer Lehrer gestattet, bleibt weiterhin erlaubt. Das entschied jetzt ein Gericht. Eine Lehrerin hatte auf Unterlassung geklagt – ihr Notenschnitt lag bei 4,3.

Ähnliche Probleme gab es unter anderem beim Studentenportal meinprof.de – auch dort waren rechtliche Schritte gegen die Betreiber erfolglos.

Unter der Schülerplattform haben sich mittlerweile ca. 400.000 Schüler registriert. Die Durchschnittsbenotung für die ca. 150.000 Lehrer liegt bei 2,7.

Quelle: faz.net

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Holt die Datenschützer!!

In einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Linken ergab sich, dass das BKA seit 2001 IP-Adressen speichert. Dabei handelt es sich nicht um irgendwelche Adressen auf irgendeinem Server – nein, es geht um die Zugriffe auf der eigenen Seite mit dem Titel “Offene Tatkomplexe” im Zeitraum 28. März bis 18. April dieses Jahres.

Dieses Vorgehen wundert mich erstmal wenig – ist es doch so, dass auch meine Seite ein wenig Statistik führt. Verwunderlich wird es aber, wenn dann versucht wird, die IP-Adressen Personen zuzuordnen. Ich kann die Besucher meines Blogs beruhigen – das passiert hier niemandem!

Immerhin haben die Verdächtigen auch davon erfahren:

“Nach der Identitätsfeststellung wurde unter Beachtung der Fallgegebenheiten,
der Spurenlage und der technischen Konstellation eine Überprüfung der Anschlussinhaber
durch die ermittlungsführende Dienststelle durchgeführt.”

Und nach der Überprüfung kann man sich auch wieder ruhig schlafen legen:

“Die Datensätze werden nach Abschluss des Strafverfahrens gemäß § 20 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) datenschutzkonform gelöscht. Aus diesem Grund ist keine Aussage zur Gesamtmenge der gespeicherten Datensätze möglich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.”

Ich kann mir irgendwie auch nicht vorstellen, dass sich Terroristen auf diesem Wege informieren – aber gut – da gibt es auch andere Meinungen.

Wer genaueres darüber lesen möchte, kann sich das Dokument hier herunterladen (pdf).

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VW-Gesetz war gestern…

Das in die Tage gekommene “VW-Gesetz” aus dem Jahre 1960 ist gekippt. Der Europäische Gerichtshof erklärte das Gesetz heute für ungültig. Grund war die Begrenzung der Stimmrechte auf maximal 20% pro Anteilseigner – auch wenn dieser ein größeres Aktienpaket besitzt.

Nun ist der Weg für Porsche frei. Der Sportwagenhersteller hält derzeit geschätzte 30% am Autoriesen und plant eine Übernahme. Seitens Porsche war immer großer Zuspruch zum Sturz des Gesetzes zu hören.

Nachdem die Aktie einen gigantischen Höhenflug hingelegt hat, liegt sie heute – gegen den Markttrend – mit 3,5% im Minus.

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