Am heutigen Tage hält ZDnet einen interessanten Artikel zum Thema Xing-Accounts vor. Es geht dabei vornehmlich um die Frage, wem die bei beruflich orientierten in Social Networks (Xing, LinkedIn,…) abgelegten Daten gehören und wer ein schutzwürdiges Interesse daran besitzt.
Wird Xing im beruflichen Kontext intensiv genutzt, sammeln sich durchaus relevante Daten, die für den Arbeitgeber einen entscheidenden Mehrwert darstellen können. Basierend auf diesem Umstand kam es – lt. Artikel jedoch vornehmlich außerhalb Deutschlands – zu Rechtsstreitigkeiten.
Das Fazit irritiert mich doch ein wenig:
Selbst wenn man unterstellt, dass auch in Deutschland der Arbeitgeber grundsätzlich die Herausgabe des Xing oder LinkedIn-Accounts des Beschäftigten verlangen könnte, stünde diesem Anspruch nach Ansicht des IITR das Datenschutzrecht entgegen. Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollten Unternehmen diese Fallkonstellationen nach Möglichkeit im Vorfeld mit den Beschäftigten klären und rechtssichere Lösungskonzepte erarbeiten. Denn mit voranschreitender Digitalisierung wird für Unternehmen die Frage nach der Nutzung von derartigen Kontaktdaten an Bedeutung gewinnen.
Meine Meinung: eine Herausgabe des Accounts ist nicht zulässig. Der Kern zur Begründung ist trivial: es handelt sich um einen persönlichen Zugang. Konsequenterweise muss man davon ausgehen, dass Daten und Kommunikation mit einer Person geteilt werden. Sofern die Freigabe oder Kommunikation mit einer Organisation erfolgen soll, so wäre das ohne jeglichen Zweifel kennzeichnungspflichtig. Ich gehe davon aus, dass das Business-Network-Modell dann nicht mehr funktioniert, wenn Personen durch Organisationen / Organisationeinheiten ersetzt würden.
Auch für explizit im Kontext der Aufgabenerfüllung genutzte Accounts bleibe ich dabei. Wie soll der Umgang mit dem Account nach der Datenübernahme erfolgen? Wird dann ein anderer Mitarbeiter der Firma unter der übernommenen Identität tätig? Die Vorstellung fällt schwer…
