Heise berichtet heute, dass das Onlineauktionshaus Ebay “schlechten” Verkäufern die Nutzung des eigenen Bezahldienstes Paypal (vorerst im Testmarkt Australien) vorschreiben möchte. Begründet wird dieser Schritt mit der höheren Sicherheit für Käufer, da die Transaktionen bis zu 1000 € abgesichert seien.
Ganz der Wahrheit entspricht das zugegebenermaßen nicht: neben dieser Maßnahme gibt es weitere mögliche Regularien:
Ihre Artikel werden bei der Anzeige von Suchergebnissen zurückgestuft, ihr Handelsvolumen kann limitiert werden und schließlich droht die Suspendierung des Verkäuferkontos.
Es würde mich freuen, wenn Ebay nicht jede Gelegenheit nutzen würde, seine Tochter Paypal ins rechte Licht zu rücken – so großartig ist der Käuferschutz dann doch nicht. Viel konsequenter (und für das Image des Auktionshauses viel, viel besser) wäre eine angemessene Maßriegelung für Verkäufer, die Kunden täuschen oder abzocken.
Ärgerlich finde ich zudem den Umstand, dass zu viele Käufer immernoch davon auszugehen scheinen, dass sie sich auf den Ebayseiten im rechtsfreien Raum befinden. Wie die Rechtssprechung im Detail genau aussieht, kann ich leider nicht beurteilen – für unumstritten halte ich aber die Tatsache, dass vorsätzliche Täuschungen auch vor Gericht keinen Bestand haben dürften – Grund genug, als geprellter Käufer diesen Weg einzuschlagen.
Was die Versandbedingungen der Post angeht, war ich letztens auch leicht entsetzt. Ich war immer davon ausgegangen, dass eine Lieferung per Nachnahme (in Grenzen) die korrekte Überführung der Waren garantieren soll. Dass man keine umfangreichen Funktionstests in der Post durchführen kann, dafür habe ich Verständnis – dass nichtmal ein Öffnen des Pakets zulässig ist, fand ich dann doch frech.
Für heute wäre damit genug geschimpft – ich handle auch ab und zu beim großen Auktionshaus – bisher war ich ansich (Ausnahmen bestätigen die Regel) immer ganz zufrieden. Und wenn sich Wachstum nicht von alleine einstellt, muss man eben kreativ werden – das wollen die Anteilseigner so…