vorratsdatenspeicherung Archiv

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Schluss mit Vorratsdaten!

Diese Idee hatte ein Arbeitskreis und entschloss sich, eine Initiative zu gründen, über welche Personen mit dem Wunsch nach anonymer Kommunikation mit anderen Leuten ihre SIM-Karten tauschen können. Um die Möglichkeit eines finanziellen Schadens für den Geber der Karte auszuschließen, sendet man einfach eine mit 10 € geladene Prepaid-SIM ein und erhält eine (ebenfalls mit 10€ geladene) Sim-Karte zurück.

Das rechtliche Problem will man ebenso pragmatisch lösen. Da man als eingetragener Karteninhaber im Falle eines Rechtsbruchs durch den Empfänger nach dem Tausch durch die zuständige Polizeibehörde zum dem Fall befragt wird und man in diesem Fall sicher ziemlich schnell ins Schwitzen gerät, spendiert die Initiative noch eine Bestätigung, dass die Karte getauscht wurde. Das wäre soweit legal.

Zugegebenermaßen bin ich kein großer Freund der Vorratsdatenspeicherung – andererseits muss man sich schon fragen, was die Leute so besprechen, dass sie Angst vor einem Mitschnitt durch Behörden haben. Ein wenig drängt sich mir die Vermutung auf, dass beim Kartentausch fast nur Kriminelle teilnehmen, die sich dadurch unheimlich einfach eine SIM-Karte im rechtsfreien Raum organisieren. Das klingt ein wenig nach Alibiverschaffung vor der Tat. Ich wünsche allen, die ehrlich teilgenommen haben, dass Sie keinen Ärger damit haben werden.

Bei golem ist dazu heute zu lesen:

Gerade erst gestartet, hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die Tauschbörse für SIM-Karten auch schon wieder geschlossen, wenn auch nur vorläufig. Als Grund nannten die Datenschützer, sie wollten “die Sicherheit der einzelnen Teilnehmer” noch erhöhen und so “Überwachung noch wirkungsvoller” verhindern.

Die Begründung ist leider nicht sonderlich konkret. Geschrieben wird dazu unter anderem hier, hier, hier und hier.

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Hr. Schäuble zur Vorratsdatenspeicherung

Unter golem.de ist heute zu lesen:

In einem Interview mit der Wirtschaftswoche betont Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), dass man die Online-Durchsuchungen nicht für die Steuerfahndung einsetzen wird, da dies die Verfassung nicht zulasse.

So weit so gut – nur die Begründung finde ich doch ein wenig abenteuerlich. Während andere diese Vorstöße aus ethischen Gründen ablehnen, gibt es Leute, die sehr pragmatische Ursachen dafür finden, warum man Steuerfahndungen doch nicht online durchführen kann. In der üblichen Zurückhaltung in diesem Blog kann ich allerdings meine Freude darüber festhalten, dass unser Land schon eine Verfassung hat und diese nicht in der heutigen Zeit entsteht.

Desweiteren ist sich Schäuble sicher, dass die SPD dem Gesetzentwurf zur Onlinedurchsuchung demnächst zustimme. Es gehe der Partei um Stimmenfang – die Notwendigkeit dieses Gesetzes sei den SPD-Genossen durchaus bewusst.

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Vorratsdatenspeicherung beschlossen

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hat den Bundestag Bundesrat passiert und ist damit beschlossen. Als Quelle ist momentan leider nur N-TV zu nennen. Ich werden nachher noch ein Edit auf diesen Post mit den Stimmen der großen Blätter vornehmen.

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Scheinbar war ich heute morgen noch nicht fit. Jetzt die Richtigstellung: Der Bundesrat hat heute dem Gesetz der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. Unter heise.de ist folgendes zu lesen:

Mit einer Änderung von Paragraph 113 Telekommunikationsgesetz erlaube der Entwurf bereits, Surfer ohne richterlichen Beschluss anhand der genutzten IP-Adresse sechs Monate lang rückwirkend zu identifizieren. Damit werde “die Privatsphäre aller Telekommunikationsnutzer abgeschafft”, moniert Bettina Winsemann von der Initiative Stop1984. Sie erinnerte daran, dass der Innenexperte der SPD-Fraktion im Bundestag, Dieter Wiefelspütz, schon frühzeitig eingeräumt habe, dass es bei dem Vorhaben gar nicht um die zunächst vorgeschobene Bekämpfung des Terrorismus gehe.

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[EDIT2]

In der Onlineausgabe der Sächsischen Zeitung sind einige Details nachzulesen:

Erfasst werden Rufnummer, Uhrzeit, Datum der Verbindung, bei Handys auch der Standort zu Beginn des Gesprächs. Die Internetdaten werden ab 2009 festgehalten. Nicht gespeichert wird der Inhalt.

Telefone können künftig auch bei Korruptionsdelikten, gewerbs- oder bandenmäßigem Betrug, schweren Steuerdelikten, Menschenhandel oder auch Verbreitung von Kinderpornografie abgehört werden. Es gilt der Richtervorbehalt. Kritiker bemängeln, der Kernbereich privater Lebensführung könne beim Abhören anders als vorgeschrieben gar nicht geschützt werden, da die Gesprächsthemen am Telefon zu schnell wechselten. Hartenbach versicherte, der private Lebensbereich werde geschützt.

Einen absoluten Schutz haben Strafverteidiger, Seelsorger und Abgeordnete. Andere Gruppen wie Ärzte, Journalisten und die übrigen Anwälte erhalten einen relativen Schutz. Maßnahmen gegen diese Gruppen sind nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit zulässig. (dpa)

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