Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hat den Bundestag Bundesrat passiert und ist damit beschlossen. Als Quelle ist momentan leider nur N-TV zu nennen. Ich werden nachher noch ein Edit auf diesen Post mit den Stimmen der großen Blätter vornehmen.
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Scheinbar war ich heute morgen noch nicht fit. Jetzt die Richtigstellung: Der Bundesrat hat heute dem Gesetz der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. Unter heise.de ist folgendes zu lesen:
Mit einer Änderung von Paragraph 113 Telekommunikationsgesetz erlaube der Entwurf bereits, Surfer ohne richterlichen Beschluss anhand der genutzten IP-Adresse sechs Monate lang rückwirkend zu identifizieren. Damit werde “die Privatsphäre aller Telekommunikationsnutzer abgeschafft”, moniert Bettina Winsemann von der Initiative Stop1984. Sie erinnerte daran, dass der Innenexperte der SPD-Fraktion im Bundestag, Dieter Wiefelspütz, schon frühzeitig eingeräumt habe, dass es bei dem Vorhaben gar nicht um die zunächst vorgeschobene Bekämpfung des Terrorismus gehe.
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In der Onlineausgabe der Sächsischen Zeitung sind einige Details nachzulesen:
Erfasst werden Rufnummer, Uhrzeit, Datum der Verbindung, bei Handys auch der Standort zu Beginn des Gesprächs. Die Internetdaten werden ab 2009 festgehalten. Nicht gespeichert wird der Inhalt.
Telefone können künftig auch bei Korruptionsdelikten, gewerbs- oder bandenmäßigem Betrug, schweren Steuerdelikten, Menschenhandel oder auch Verbreitung von Kinderpornografie abgehört werden. Es gilt der Richtervorbehalt. Kritiker bemängeln, der Kernbereich privater Lebensführung könne beim Abhören anders als vorgeschrieben gar nicht geschützt werden, da die Gesprächsthemen am Telefon zu schnell wechselten. Hartenbach versicherte, der private Lebensbereich werde geschützt.
Einen absoluten Schutz haben Strafverteidiger, Seelsorger und Abgeordnete. Andere Gruppen wie Ärzte, Journalisten und die übrigen Anwälte erhalten einen relativen Schutz. Maßnahmen gegen diese Gruppen sind nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit zulässig. (dpa)
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