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Kopierabgabe für Smartphones

Es gibt Themen die sich einfach wiederholen sobald der Markt ausreichend groß ist. Während die Experten bei CDs bereits um die Jahrtausendwende Geschäft gerochen haben, ging es 2008 mit Druckern weiter, so dass sich die lose Reihe nun mit Smartphones fortsetzen kann. Selbstredend steigen die Preise diesbezüglich – ich hoffe die 10 Jahre zwischen heute und der Brennerabgabe trüben mein Erinnerungsvermögen nicht zu sehr, ich schätze auf unter 20 DM(!) – stetig. Heute dürfen es bis zu 36 €(!) pro Smartphone sein. Golem berichtet dazu:

Die Verwertungsgesellschaften fordern von den Handyherstellern Abgaben von 12 bis 36 Euro pro Gerät. Das hat der IT-Branchenverband Bitkom am 28. Oktober 2011 erklärt. Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) will damit die private Nutzung legaler Kopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten abgelten.

Da können wir ja dann gleich fortsetzen mit

  • Fernsehgeräten,
  • Bildschirmen,
  • jeglicher Form des Computers,
  • Radios(!), die ja auch eine – wenn auch nur einmal nutzbare – Kopie erstellen,
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Von Jugendlichen, dem Internet und “Störerhaftung”

Etwas bizarr klingt das Urteil des Landgerichts Düsseldorf, welches einen Vater, der seiner volljährigen Tochter den Zugang zum Internet über seinen heimischen Anschluss ermöglichte, schon. Er wurde auf Grund unterlassener “Sicherungs- und / oder Erziehungsmaßnahmen” für die Filesharing-Aktivitäten seiner Tochter kurzerhand mitverurteilt.

Kurz zur Urteilsbegründung:

  1. Er hat seiner Tochter eine “neue Gefahrenquelle” zur Verfügung gestellt.
  2. Er hat sie nicht aufgefordert, Urheberrechtsverletzungen zu unterlassen.

Auf mich macht dieses Urteil einen recht abenteuerlichen Eindruck – der Vergleich von Eugen Ehmann via Datenschutz-Praxis.de scheint mir vortrefflich:

Würde man dies auf die Überlassung eines Autos übertragen, wäre eine Vortragsreihe des Vaters zu rechtmäßigem Verhalten im Straßenverkehr vor der Überlassung des Fahrzeugs wohl unvermeidlich. Denn im Straßenverkehr kann rechtswidriges Verhalten weit schlimmere Schäden auslösen als im Internet.

Eltern haften für ihre Kinder – auch wenn sie volljährig sind…

Via Golem.

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Wieder was gelernt: Urheberrechtsabgaben

Auf Kopiergeräte wird hierzulande eine Urheberrechtsabgabe in Höhe von 102 € fällig, was unweigerlich dazu führt, dass Kopiergeräte um besage 102 € teurer werden als sie eigentlich sein müssten.

Bei Bürogeräten für vierstellige Beträge fällt die Summe nicht auf – anders sieht das allerdings im privaten Bereich aus. Die Geräte haben mittlerweile kaum noch einen Wert von 100 €, so dass die Abgabe skurrilerweise den Preis verdoppelt.

HP hat sich diesbezüglich nun etwas einfallen lassen: ab sofort sind Geräte zu haben, die das “PC-Copy”-Siegel tragen. Diese spalten den Kopiervorgang in einen Scan- und einen Druckvorgang auf und entziehen sich damit der Abgabe auf Kopierer. Scanner werden nur mit 10 € belastet. Ein kleines Manko geht damit allerdings einher: zum Kopieren muss der PC laufen – das dürfte allerdings in Anbetracht der Höhe der Abgabe für die meisten kein Problem darstellen.

Interessant fand ich auch den Umstand, dass diese Gebühr in der Höhe nur in Deutschland abzuführen ist.

Via Golem.

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Auch von Privat: Kopierschutzentferner sind verboten!

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung getroffen, welche es auch Privatpersonen untersagt, Programme zum Entfernen oder Umgehen von Kopierschutzmechanismen anzubieten. Im Details scheint die rechtliche Sachlage so, dass die Bewerbung solcher Angebote untersagt ist.

In dem Fall handelte es sich um eine Privatperson, die bei Ebay ein solches Programm versteigerte. Natürlich lief die Versteigerung im privaten Rahmen und einmalig. Trotzdem war das für den Verkäufer kein gutes Geschäft: 1131,50€ Anwaltskosten müssen nun entrichtet werden.

Via zdnet.de.

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Urheberrecht im Internet?!

Wer sich fragt, was man darf und was nicht und wie man im Notfall gegen wen unter Inanspruchnahme welcher Instanzen vorgehen kann, der kann mit diesem kostenlosen pdf einen Einstieg in das Thema wagen. Gerade das vieldiskutierte Web2.0 hat da einige Tücken – für den User gleichermaßen wie für den Administrator/ Betreiber.

Gefunden bei Biggi Mestmäcker, die es bei pixelgangster gefunden hat.

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Microsoft und Open Source

Steve Ballmer, Chef von Microsoft, betonte wieder einmal, dass für die Veletzung von geistigem Eigentum durch die Linux-User ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden müsse. Die Red-Hat-Distribution geriet dabei insbesondere ins Kreuzfeuer, da man sich dort weigerte, ein Abkommen zu schließen. Es handelt sich in Summe wohl um 245 Patente, 42 davon allein schon im Kernel. Wo genau die Verletzungen zu finden sind, wollte man noch nicht preisgeben. Rest des Artikels lesen »

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