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Gute Taktik mit verbraucherunfreundlichem Ausgang…

Der BGH hat heute zu meinem Entsetzen entschieden, dass ein Umzug auch dann kein Grund für eine Sonderkündigung eines Telefonanschlusses ist, wenn der Anbieter am neuen Wohnort des Kunden die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht bereitstellen kann. Das bedeutet im Härtefall: die Zahlungen für den abgeschlossenen Tarif müssen bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit weiter geleistet werden ohne dass Telefon und Internetverbindung zur Verfügung stehen.

Damit haben die Anbieter diese Schlacht für sich entschieden – und  das vor einem interessanten historischen Hintergrund. Der Telekomanschluss war bis kurz nach der Netzöffnung für andere Anbieter innerhalb von 6 Tagen kündbar. Die Einführung der Mindestvertragslaufzeit und der offensive Vertrieb neuer Tarife mit Laufzeiten begann zur Verhinderung größerer Abwanderungen. In der Folgezeit wurden Kunden, bei denen die Leistungen nicht am neuen Ort bereitgestellt werden konnten, auf Basis von “Kulanzregelungen” Sonderkündigungen ermöglicht. Dieses Geschäftsgebahren dürfte nun ein jähes Ende finden.

Die Begründung klingt dabei etwas abenteuerlich:

[...] Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar. [...]

[...] amortisierten sich die Investitionen des Unternehmens, das dem Kunden insbesondere die notwendige technische Ausrüstung (Router, WLAN-Stick) zur Verfügung stellte, erst innerhalb des zweiten Vertragsjahrs. [...]

Das alles vor dem Hintergrund mindestens gleichbleibender – oftmals jedoch auch höherer Erlöse (für mitunter kaum nachvollziehbaren Mehrwert).

Kurze Anekdote: mein freundlicher magenta Allroundanbieter hat mich über die letzten Wochen wehement versucht zu erreichen, um mir ein grandioses Angebot – gesprickt mit völlig wert- und sinnlosen “Mehrwert-”Diensten – zu unterbreiten, bei dem ich als Kunde erstens erneute 24 Monate Laufzeit abfasse  – was natürlich in keiner Silbe erwähnt wird – und ohne dass auch nur Aufwand für einen einzigen Cent entsteht. Darüber hinaus dürfte ich monatlich auch noch glatte 10 € draufzahlen. Jetzt verrate ich niemandem, dass der von mir gewählte Tarif von vornherein nicht ins Preisgefüge passt und der Netzbauer in äußerst geschickter Art und Weise die Vermietung der “Last Mile” verhindert. Gefühlt handelt es sich um einen harten Grenzgang zwischen verbraucherschutzwürdigem Verhalten und der vertraglichen Selbstbestimmung des Individuums.

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Umzug? Erledigt…

Der erste Umzug dieser Domain ist Geschichte. Nachdem ich schon längere Zeit darüber nachgedacht hatte – aus Performance und Konfigurationsgründen jedoch vorerst unsicher war – habe ich den Umzug des Blogs nun doch vollzogen. Zu den Gründen zählt wohl in erster Linie der kleine Lerneffekt, den ich in der hiesigen Umgebung auf Basis erweiterter Konfigurationsmöglichkeiten haben werde.

Ein kleines Resume am Rande: mein bisheriger Hoster hat mir über die letzten Jahre wirklich treu zur Seite gestanden.

  • die Verfügbarkeit war extrem hoch
  • der Service war hervorragend
  • der Preis war unschlagbar

Grund genug, hier nochmal einen Link zu spendieren und vielleicht dem einen oder anderen schreibwütigen Blog-Neuling einen guten Tipp zu geben: für den Einstieg ist Net-Housting wirklich zu empfehlen.

Der Umzug selbst war aus technischer Sicht problemlos. Etwas überraschend verlief der KK der .net-Domain. Während ich den Vorgang bisher nur bei .de-Domains erlebt und mich auf eine vollautomatisierte Abwicklung eingestellt hatte, wurde ich eines Besseren belehrt. Ganz offensichtlich liegt die Denic in Punkto Automatisierung leicht vor den Registraren der weiteren Top Levels. Aus den erwarteten Minuten bis wenigen Stunden bis zur Durchführung des Transfers wurden im Ergebnis Tage. Was lange währt…

Eine weitere interessante Erkenntnis: es ist möglich, DNS-Entries zu setzen ohne dass man Eigner der Domain ist. Über diesen Anwendungsfall hatte ich im Vorfeld garnicht nachgedacht – umso erstaunter war ich als der Name auf die neue Hardware aufgelöst wurde ohne dass der KK bestätigt war. Sachlich betrachtet: klar – wie sollte es anders sein, rein hypothetisch gesehen ist das allerdings schon etwas seltsam, kann man doch auf diese Art und Weise beliebige Domains “umlenken”…

Und nun? Für die nächsten Wochen habe ich mir vorgenommen, die Schlagzahl wieder ein wenig zu erhöhen. Vielleicht ist ja der eine oder andere Ausritt in die Welt der Konfiguration dabei :-)