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Erste 1-Euro-GmbH gegründet

Den langen Diskussionen folgend wurde am Samstag, dem 1. November 2008 die erste Unternehmergesellschaft gegründet. Das Pendant zur englischen Limited kann mit einer Stammeinlage von einem Euro gegründet werden – birgt allerdings einige nicht unwesentliche Einschränkungen.

Politisch gewünscht ist die Wandlung zur GmbH, was eine Zwangseinlage von 25% des jährlichen Gewinns bis zur Erreichung der 25.000 € Stammeinlage einer GmbH mit sich bringt. Darüber hinaus existieren Einschränkungen bei der Anzahl Gesellschafter und Geschäftsführer. Die Beschränkung auf maximal einen Geschäftsführer dürfte nach wie vor gerade bei Startups gehäuft zur Wahl der Limited führen.

Ein weiterer Wehrmutstropfen bleiben die hohen bürokratischen Hürden – die Mini-GmbH bedarf unter Anderem der notariellen Beurkundung.

Die FAZ berichtete über die Gründung der ersten 1-Euro-Gmbh, die als Tochter der Fortis AG unter dem Namen “Fortis 1. Vermögensverwaltung Unternehmergesellschaft” die Geschäfte pünktlich zum 1. November 2008 aufnahm.

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1-Euro-GmbH – Mini-GmbH – Unternehmergesellschaft

Das Kind trägt viele Worte und ist per 26.06.08 durch den Bundestag beschlossen – die Unternehmergesellschaft. Mit ihr wird die Gründung einer haftungsbeschränkten Gesellschaft mit beliebig hoher kleiner Stammeinlage möglich (> 1 €). Vorsicht ist ja bekanntlich eine der deutschen Tugenden, so dass sich eine nicht unerhebliche Zahl Gründungswilliger für die Rechtsform der Limited entschloss, anstatt in Deutschland eine Personengesellschaft mit voller Haftung zu gründen.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) erfordert hierzulande eine minimale Stammeinlage von 25.000 €, was vor allem für Kleingründungen reichlich ist.

Die Kernpunkte sind im Vergleich zur GmbH die deutlich günstigere Gründungsabwicklung und die Verpflichtung, jährlich 25% des Überschusses zurückzulegen, um die Stammeinlage auf mindestens 25.000 € zu erhöhen.

Ziel bleibt also die GmbH-Gründung – die Regeln werden allerdings deutlich gelockert. Bleibt zu hoffen, dass der Gesetzentwurf auch den Bundesrat passiert, was noch für dieses Jahr erwartet wird.

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Bitter aber wahr: Startups scheitern an Minibeträgen

Einer Bitkom-Studie zufolge scheitern deutsche Startups in extrem hoher Zahl an eher kleinen Beträgen. Lediglich 17% der Gründer können auf Kapital von Banken zurückgreifen – ein beinahe gruseliger Wert. Dabei handelt es sich bei über 60% der Gründungsvorhaben um einen Bedarf von maximal 40.000 €. Andere Ursachen für gescheiterte Gründungen werden mit unsicheren Einnahmen und guten Jobangeboten bei anderen Unternehmen benannt.

Als Ausweg fordert Bitkom nun steuerliche Berücksichtigung bei privaten Risikokapitalgeschäften. Wenn die Banken nicht wollen – ich finde den Vorschlag gut.

Via ZDNet und Bitkom.

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Gründungsfehler – TOP10!

Was kann man bei der Gründung alles falsch machen? Die Frage ist von anderen schon gut und witzig (von vollständig möchte ich dann doch nicht sprechen) beantwortet – darum möchte ich an der Stelle lediglich einen Link spendieren: Top10 Gründungsfehler.

Zusammengekürzt wären das:

  1. Allein gründen
  2. Zu kleine Nische
  3. Keinen Businessplan schreiben
  4. Zu lange im Stealth-mode bleiben
  5. Nicht an die Nutzer denken
  6. Zuviel Geld ausgeben
  7. Kein Geschäftsmodell haben
  8. Keine Partnerschaften eingehen
  9. Die Konkurrenz ignorieren
  10. Halbherzig bei der Sache sein

Via Stefan Maischner – “Der Kunde will keine Bormaschine – er will ein Loch”.

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