Recht Archiv

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Meinungsfreiheit in Foren und Blogs?

Ein Streit um ehrverletztende Äußerungen auf einer Web2.0-Plattform veranlasste ein Frankfurter Gericht, den Kläger “abfahren” zu lassen. Während bisher durchaus mit der Abstrafung von Administratoren zu rechnen war, ist der neuerliche Ansatz doch Web2.0-freundlicher.

Knackpunkt des Streits war nicht vom Betreiber der Seite erstellter Inhalt, den dieser nach Sichtung sofort wieder entfernt hatte. In einfachen Worten: der Betreiber eines Blogs haftet nicht zwingend für die zu seinen Beiträgen abgegebenen Kommentare. Das entspricht auch meinem Rechtsverständnis und macht Sinn.

Ganz so trivial wird die Diskussion im Detail allerdings nicht zu führen sein, da vom Seitenbetreiber verfasste Artikel ab einem gewissen Provokationsgrad Verleumdungen herausfordern könn(t)en. Nichts desto trotz ist der gefundene Weg auch da anwendbar – werden die Äußerungen nach Kenntnisnahme entfernt, sollte der Betreiber der Seite seiner Pflicht nachgekommen sein.

Eine Option dazu wäre, UGC nur über Moderation zuzulassen, was in der Praxis nicht praktikabel ist.

Das Gericht schränkt das Urteil auf nichtkommerzielle Projekte (wie zum Beispiel diese Seite hier) ein und die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Via Heise.

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Gegen Ende…

HTW RechtDa sich mein Studium langsam neigt und mir heute erstmal so richtig aufgefallen ist, dass ich nur noch 2 Vorlesungstage erlebe, habe ich mir vorgenommen, davon hier jeden Tag eine Impression einzustellen. Zum heutigen Montag ein (wirklich) kleiner Einblick in die Vorlesung “Datenschutz und Datensicherheit”.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist Datenschutz anhand des BSDG (Bundesdatenschutzgesetz) Veranstaltungs- mittelpunkt. Mal sehen, was sich morgen einfangen lässt.

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Urheberrecht im Internet?!

Wer sich fragt, was man darf und was nicht und wie man im Notfall gegen wen unter Inanspruchnahme welcher Instanzen vorgehen kann, der kann mit diesem kostenlosen pdf einen Einstieg in das Thema wagen. Gerade das vieldiskutierte Web2.0 hat da einige Tücken – für den User gleichermaßen wie für den Administrator/ Betreiber.

Gefunden bei Biggi Mestmäcker, die es bei pixelgangster gefunden hat.

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Heikles Vorgehen bei Abmahnungen

Wie seit längerem bekannt ist, werden Personen, bei denen der Verdacht auf Urheberrechtsverletzung (Filesharing geschützter Titel) vorliegt, anwaltlich abgemahnt. Diese Maschine rollt sehr unbarmherzig und scheinbar unaufhaltsam. Vertreten durch Anwälte, die sich auf diese Art nicht nur ihren Lebensunterhalt verdienen, rollt die Musikindustrie über die Nutzer der bekannten Tauschbörsen. Dabei kommt es nicht selten zu Verwechslungen oder Irrtümern.

Heute war zu lesen (heise, golem), dass einer dieser Anwälte einen Prozess – und jetzt festhalten(!) – über die entstandenen Anwaltsgebühren eines zu unrecht Beschuldigten verlor. Was war passiert? Bei der Herausgabe der Daten (in diesem Fall besonders interessant: diese Daten wurden nicht auf dem offiziellen Rechtsweg über das Gericht sondern direkt von der Staatsanwaltschaft beim Provider abgefragt) passierte ein Zahlendreher in der IP-Adresse, was unweigerlich zur falschen Person führt.

Die Urteilsbegründung ist allerdings doch nicht ganz ohne – das Gericht war der Ansicht, der Anwalt hätte seine Sorgfaltspflichten verletzt. Er hätte die erhaltenen Daten prüfen müssen. Zudem gab es verbale Ohrfeigen für das generelle Vorgehen.

Heise:

In dem vor dem Amtsgericht behandelten Fall handelte es sich um ein parallel zu einem Hinweis an die Strafverfolger auch an einen Surfer adressiertes standardisiertes Abmahnschreiben wegen 696 illegal weiterverbreiteter Musikdateien. Neben der Unterlassungserklärung enthielt der Brief eine pauschale Schadenersatzforderung von mehreren tausend Euro als Vergleichsbetrag und den Hinweis, dass ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Dortmund bereits eingeleitet sei. Dazu kam die Drohung, dass der Abgemahnte bei Nichtabgabe der Erklärung auch die Anwaltskosten in Höhe mehrerer zehntausend Euro tragen müsse.

Das würde mich beim Öffnen doch leicht erblassen lassen… Weiter im Text ist noch zu lesen:

Von Rechtsexperten wird seit längerem beklagt, dass die Abmahnmaschinerie der Musikindustrie zu weit geht. So würden Strafverfolger bei der Abfrage von Nutzerdaten verstärkt Gerichte umgehen und sich direkt an Internetprovider wenden. Die Labels und ihre Fahnder hätten es geschafft, die Staatsanwaltschaften perfekt zu instrumentalisieren, lautet der Vorwurf. Es seien “Super-Schnittstellen” für die Rechteinhaber geschaffen worden. Hintergrund ist, dass manche Gerichte die Herausgabe von Personendaten zu IP-Adressen verweigern, wenn sie nur Bagatellverstöße ins Feld geführt sehen.

Die gesamte Thematik ist äußerst heikel, da noch immer keine guten rechtlichen Normen für diese Art Urheberrechtsverletzung gefunden sind. Für private Haushalte stellt sich grundsätzlich die Frage, in welchem Umfang eine Strafe sinn macht und was maximal gefordert werden kann – ich meine, es sollte eine Regelung auf Bußgeldbasis geschaffen werden. Bei gewerblichen Verstößen muss es allerdings teuer werden. Im Einzelfall wäre zu prüfen, welcher Kategorie der Fall zuzuordnen ist – der anschließende Rechtsweg wäre damit deutlich kürzer und zudem billiger. Im Moment hauen sich damit einige Anwälte derartig die Taschen ohne jegliche Wirkung voll, dass es schon unverschämt anmutet.

Es ist meiner Meinung nach nicht zu erwarten, dass sich die Betreiber der Tauschbörsen ohne Druck der Problematik annehmen. Die effektivste Variante wäre es allerdings.

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Perlentaucher gewinnt Rechtsstreit

Die Internetplattform www.perlentaucher.de gewinnt auch in zweiter Instanz einen Streit mit der FAZ und der SZ, in der es um das Zitieren von Beiträgen ging. Golem schreibt dazu:

Die Website Perlentaucher berichtet über Literaturkritik und veröffentlicht dazu auch selbst verfasste Zusammenfassungen von Buchrezensionen, die in der FAZ sowie der SZ erschienen sind. Darin sahen die beiden Verlage eine Urheberrechtsverletzung, unterlagen aber bereits im ersten Urteilsspruch vom November 2006.

Damit ist die Rechtslage hoffentlich auch für kleinere Blogbetreiber geklärt. Ein Zitat mit Angabe der Quelle ist meines Erachtens nicht nur rechtlich abgesichert, sondern auch noch Werbung für den Urheber. In anderen Bereichen hat man sich dieses “Werbungsverhältnis” – (hoffentlich) objektive Unabhängige berichten über Produkte/ Leistungen – zu Nutze gemacht.

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Sieger nach Punkten: Vodafone!

T-Mobile ergibt sich einer einstweiligen Verfügung durch den Mitbewerber Vodafone und verkauft das iPhone ab sofort auch ohne SimLock und ohne Vertrag für 999 €. Das stellt gleichzeitig den besten Preis für das Apple-Gerät dar – kostet es doch inklusive des ominösen Vertrages minimum 1400 1600 € (24*49€+399€+25€).

Ich hätte es nicht für möglich gehalten – finde es allerdings großartig, dass die Wettbewerbshüter in unserem Land zumindest so viel Druck aufrecht erhalten können, dass der Kunde letztendlich nicht der maximal “gelackmeierte” ist.

Fraglich ist, was die bisherigen Käufer von dem Angebot halten – in Amerika gab es durch die Preiskürzung innerhalb der ersten zwei Verkaufswochen schon massive Probleme.

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