Recht Archiv

Verdammt nochmal, jetzt geh schon ran!!

Seit Tagen versuche ich vergeblich meinen Steuerberater ans Telefon zu bekommen und es schien geradezu als wäre er vom Erdboden verschluckt. Der sonst so korrekte und stets handlungswillige Dienstleister ließ scheinbar einfach sein Mobilfunkgerät schellen oder hat völlig unerwartet die Stummschaltung für sich entdeckt…

Immerhin – nach 3 Tagen des Versuchs meldet er sich – leicht abgehetzt und scheinbar ziemlich müde. Der kurzfristige geschäftliche Schweiz-Trip habe ihn etwas überraschend getroffen, sagt er…

Jetzt mal ernsthaft: der Kauf der zweifelhaften CD mit angeblich massenweise Informationen über Steuerflüchtlinge – besser noch: Steuerbetrügern – erscheint mir mehr als zweifelhaft.

Da wäre zum einen die Vertriebsstrategie des Datenvermittlers: anhand von einer Hand voll Beispieldaten mögen doch bitte die Entscheider selbst errechnen, dass es sich um eine entscheidende Position in der Haushaltsplanung handeln wird – da es sich um keine zufällige Grundgesamtheit handelt, über die man methodisch sauber statistische Verfahren anwenden kann, dürfte hier bereits ein deutliches Risiko auf Ertragsseite verborgen sein. Ich mutmaße einfach mal tollkühn, dass nach Sichtung der Daten keine Rede mehr von den Erträgen ist.

Denke ich über die rechtliche Seite nach, wird mir leicht schwindelig. Da es sich offensichtlich um Daten handelt, deren Herkunft juristisch einen zweifelhaften Weg beschrieben hat, bin ich mit der Verwertbarkeit vor Gericht doch zurückhaltend.

Last but not least: da sind die vielen Beschäftigten in Banken, die ebenso Zugriff auf möglicherweise zweifelhaftes Material haben sowie diese, die vorgeben, Zugriff auf besagte Daten zu besitzen. Aktuell scheint es sich um ein Phänomen zu handeln, welches auf Kunden einer Bank abzielt – wie geht man mit weiteren Angeboten um?

Sei’s drum – dem Lottogewinner wünsche ich viel Spaß mit den 2,5 Mio. €…

Von Jugendlichen, dem Internet und “Störerhaftung”

Etwas bizarr klingt das Urteil des Landgerichts Düsseldorf, welches einen Vater, der seiner volljährigen Tochter den Zugang zum Internet über seinen heimischen Anschluss ermöglichte, schon. Er wurde auf Grund unterlassener “Sicherungs- und / oder Erziehungsmaßnahmen” für die Filesharing-Aktivitäten seiner Tochter kurzerhand mitverurteilt.

Kurz zur Urteilsbegründung:

  1. Er hat seiner Tochter eine “neue Gefahrenquelle” zur Verfügung gestellt.
  2. Er hat sie nicht aufgefordert, Urheberrechtsverletzungen zu unterlassen.

Auf mich macht dieses Urteil einen recht abenteuerlichen Eindruck – der Vergleich von Eugen Ehmann via Datenschutz-Praxis.de scheint mir vortrefflich:

Würde man dies auf die Überlassung eines Autos übertragen, wäre eine Vortragsreihe des Vaters zu rechtmäßigem Verhalten im Straßenverkehr vor der Überlassung des Fahrzeugs wohl unvermeidlich. Denn im Straßenverkehr kann rechtswidriges Verhalten weit schlimmere Schäden auslösen als im Internet.

Eltern haften für ihre Kinder – auch wenn sie volljährig sind…

Via Golem.

Abgemahnt von der Deutschen Bahn

In letzter Zeit ist es um das Thema Abmahnungen etwas ruhiger zugegangen, was nicht heißt, dass es das nicht mehr gibt. Aktuell prominentester Fall ist Markus Beckedahl, Betreiber von netzpolitik.org, der Post von der Rechtsabteilung der Deutschen Bahn erhielt. Der Vorwurf besteht in der Veröffentlichung eines Vermerks des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit, dessen Inhalt nach Ansicht der Bahn auf die Geschäftsbeziehungen zwischen DB AG und der Network Deutschland GmbH abzielt.

Der Artikel selbst sollte wohl eher über die Datenschutzpanne bei der Bahn informieren.

In solchen Fällen ist guter Rat meist teuer, so dass wohl anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden dürfte. Aktuell wird die Frage (in der Hoffnung auf mitlesende Juristen) im Blog diskutiert. Darüber hinaus hilft das Team Jaschinski Biere Brexl aus Berlin, die sich auf  “Digitales” spezialisiert haben.

Viel Erfolg und möglichst wenig Kosten!

Erste 1-Euro-GmbH gegründet

Den langen Diskussionen folgend wurde am Samstag, dem 1. November 2008 die erste Unternehmergesellschaft gegründet. Das Pendant zur englischen Limited kann mit einer Stammeinlage von einem Euro gegründet werden – birgt allerdings einige nicht unwesentliche Einschränkungen.

Politisch gewünscht ist die Wandlung zur GmbH, was eine Zwangseinlage von 25% des jährlichen Gewinns bis zur Erreichung der 25.000 € Stammeinlage einer GmbH mit sich bringt. Darüber hinaus existieren Einschränkungen bei der Anzahl Gesellschafter und Geschäftsführer. Die Beschränkung auf maximal einen Geschäftsführer dürfte nach wie vor gerade bei Startups gehäuft zur Wahl der Limited führen.

Ein weiterer Wehrmutstropfen bleiben die hohen bürokratischen Hürden – die Mini-GmbH bedarf unter Anderem der notariellen Beurkundung.

Die FAZ berichtete über die Gründung der ersten 1-Euro-Gmbh, die als Tochter der Fortis AG unter dem Namen “Fortis 1. Vermögensverwaltung Unternehmergesellschaft” die Geschäfte pünktlich zum 1. November 2008 aufnahm.

Die leidige Frage des Impressums…

Das Problem der Anbieterkennzeichnung nach Telemediengesetz ist nicht von gestern und die Tipps zur korrekten Gestaltung so zahlreich, dass einem ganz schwindelig werden kann.

Ein beruhigender Punkt für ängstliche Betreiber: die Anbieterkennzeichnungspflicht gibt es nur für geschäftsmäßige Angebote. Dabei spielt es allerdings keine Rolle, ob tatsächlich Einnahmen generiert werden, sondern vielmehr ob Einnahmen erzeugt werden könnten (was durchaus an andere Institutionen erinnert). Betreibt man also eine Seite, auf der einige Bilder der Familie zu sehen sind, kann getrost Verzicht geübt werden. Ungeachtet dieser Tatsache, sollte man sich (für den Fall, dass man nicht anonym hostet oder “schummelt”) darüber im Klaren sein, dass die Angaben über den Betreiber einer Seite über die Abfrage der Domaininformationen (per Whois) ermittelt werden können.

Eine interessante Lektüre ist das 8-seitige Dokument, was sich (hier als pdf) allemal in 10 Minuten lesen lässt. Das Angebot stammt vom Bundesministerium der Justiz.

Reaktionen: Golem, Silberlinge, DS-IGN, Digital Thoughts, Zentrum des Wahnsinns, Dinofuss und viele mehr :-)

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