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Schluss mit Vorratsdaten!

Diese Idee hatte ein Arbeitskreis und entschloss sich, eine Initiative zu gründen, über welche Personen mit dem Wunsch nach anonymer Kommunikation mit anderen Leuten ihre SIM-Karten tauschen können. Um die Möglichkeit eines finanziellen Schadens für den Geber der Karte auszuschließen, sendet man einfach eine mit 10 € geladene Prepaid-SIM ein und erhält eine (ebenfalls mit 10€ geladene) Sim-Karte zurück.

Das rechtliche Problem will man ebenso pragmatisch lösen. Da man als eingetragener Karteninhaber im Falle eines Rechtsbruchs durch den Empfänger nach dem Tausch durch die zuständige Polizeibehörde zum dem Fall befragt wird und man in diesem Fall sicher ziemlich schnell ins Schwitzen gerät, spendiert die Initiative noch eine Bestätigung, dass die Karte getauscht wurde. Das wäre soweit legal.

Zugegebenermaßen bin ich kein großer Freund der Vorratsdatenspeicherung – andererseits muss man sich schon fragen, was die Leute so besprechen, dass sie Angst vor einem Mitschnitt durch Behörden haben. Ein wenig drängt sich mir die Vermutung auf, dass beim Kartentausch fast nur Kriminelle teilnehmen, die sich dadurch unheimlich einfach eine SIM-Karte im rechtsfreien Raum organisieren. Das klingt ein wenig nach Alibiverschaffung vor der Tat. Ich wünsche allen, die ehrlich teilgenommen haben, dass Sie keinen Ärger damit haben werden.

Bei golem ist dazu heute zu lesen:

Gerade erst gestartet, hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die Tauschbörse für SIM-Karten auch schon wieder geschlossen, wenn auch nur vorläufig. Als Grund nannten die Datenschützer, sie wollten “die Sicherheit der einzelnen Teilnehmer” noch erhöhen und so “Überwachung noch wirkungsvoller” verhindern.

Die Begründung ist leider nicht sonderlich konkret. Geschrieben wird dazu unter anderem hier, hier, hier und hier.

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Hr. Schäuble zur Vorratsdatenspeicherung

Unter golem.de ist heute zu lesen:

In einem Interview mit der Wirtschaftswoche betont Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), dass man die Online-Durchsuchungen nicht für die Steuerfahndung einsetzen wird, da dies die Verfassung nicht zulasse.

So weit so gut – nur die Begründung finde ich doch ein wenig abenteuerlich. Während andere diese Vorstöße aus ethischen Gründen ablehnen, gibt es Leute, die sehr pragmatische Ursachen dafür finden, warum man Steuerfahndungen doch nicht online durchführen kann. In der üblichen Zurückhaltung in diesem Blog kann ich allerdings meine Freude darüber festhalten, dass unser Land schon eine Verfassung hat und diese nicht in der heutigen Zeit entsteht.

Desweiteren ist sich Schäuble sicher, dass die SPD dem Gesetzentwurf zur Onlinedurchsuchung demnächst zustimme. Es gehe der Partei um Stimmenfang – die Notwendigkeit dieses Gesetzes sei den SPD-Genossen durchaus bewusst.