Gerade musste ich bei heise.de einen Artikel lesen, in dem sehr spektakulär berichtet wird, dass ein Mobiltelefon, welches online bestellt wurde, nach Erhalt getestet werden darf. Natürlich darf man das! Es entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage, diesen Test zu verbieten. Der Umfang der Prüfung sollte nicht wertmindernd sein – es wird von einem Telefonat und dem Versand einer SMS gesprochen, was ich persönlich doch eher als dürftig empfinde.
Ich habe den Eindruck, das Rechtsempfinden der Deutschen ist an dieser Stelle gestört, da sich alle Anbieter einig sind und Geräte, welche benutzt worden, in ihren AGB vom Fernabsatzgesetz ausschließen. Sollte jemand ein Grundsatzurteil oder ähnliches im Internet finden, wäre ich für einen Link dankbar. Rest des Artikels lesen »


