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Urteil wegen Hehlerei

Nachdem ein Ingenieur in Pforzheim wegen Hehlerei verurteilt wurde, weil er bei ebay ein Navigationsgerät gekauft hatte, welches aus einem Diebstahl stammte, wurde das Urteil jetzt aufgehoben. Es ist (glücklicherweise) nicht nachweisbar, dass man einen eventuellen Diebstahl der Auktionsware aufgrund eines (in diesem Fall schon nicht marktüblichen) Preises billigend in Kauf nehmen würde. Scheinbar sieht das Gesetz hier bei Vorsatz eine Strafe vor. Dieser ist allerdings weder nachweisbar noch erklärt sich das logisch – wer kauft schon freiwillig Diebesgut?!

Ein solches Urteil hätte wohl zudem jegliches Internet-Schnäppchen per Gesetz verboten.

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Streik in Second Life

Wie heute bei heise.de nachzulesen ist, wird in der virtuellen Welt “Second Life” gestreikt. Das Unternehmen IBM hatte eine Forderung der (realen) Beschäftigten auf eine Lohnerhöhung um 40 € mit der Kürzung um (geschätzte) 1000 € beantwortet, woraufhin sich diese zum virtuellen Streik entschlossen.

Pikant ist, dass IBM scheinbar versucht über Second Life ihr Image zu verbessern oder sogar Umsätze zu erzeugen. 5000 Leute arbeiten bei IBM ausschließlich für und in der virtuellen Plattform.

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