kurios Archiv

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Hausverkauf 2.0

Erst unlängst war mir der Fall einer Österreicherin zu Ohren gekommen, die ihr Haus “verlost” hat – der Einsatz multipliziert mit der Teilnehmermenge ergab einen Verkaufspreis, der dem Marktwert nicht mehr wirklich entsprach. Dafür durfte sich der Gewinner über ein Mega-Schnäppchen freuen – Prinzip? Lotto!

Das Konzept ist genial einfach – einfach genial. So versucht es nun auch der erste hierzulande – mit erhöhten Hürden natürlich. Der Glücksspielstaatsvertrag verhindert die Eröffnung der eigenen Lotterie, so dass erhöhte Kreativität gefragt ist. Der Quiz a la 9Live scheint problemloser möglich, so dass auf winyourhome.de neben den 19 € Einsatz noch einige Fragen zu beantworten sind, bevor man zur Verlosung zugelassen wird. Rechtlich steht die Sache trotzdem auf extrem wackeligen Beinen, was der geneigte Interessent unter anderem in der Süddeutschen nachlesen kann.

Zu gewinnen gibt es neben dem Hauptpreis des Hauses im “mediterranen Stil” ohne weitere Angaben einige Sachpreise – ein Fahrzeug, Flachbildschirme, Netbooks,…

Empfehlen kann ich es auf Grund der deutlichen Bedenken in der Abwicklung eher nicht, obwohl die Chancen auf den Gewinn im Verhältnis zur Staatslotterie extrem hoch sind :-)

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Batz! Der sitzt!

Robert Basic verkauft seinen Blog “Basicthinking”. Damit kommt der schwergewichtigste Blog im deutschen Web unter den Hammer. Und das – entgegen aller meiner Erwartungen – auf dem Wühltisch Ebay. Ich bin gespannt wie ein Flitzebogen, in welcher Höhe sich der Erlös bewegen wird.

Robert wäre viel Erfolg für die angedachten Projekte zu wünschen!

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Volkswagen – wann kommt der Gong?

Von Häusermarkt über Finanzkrise und Rettungspaket zu Volkswagen. Der Steuerzahler darf sich im Besitz von 20% sehen während Porsche mittlerweile Zugriff auf 74% der Anteile besitzt. Davon liegen 42,5 % von VW im Depot der Holding während weitere 31,5 % in Form von Optionen gesichert sind – die zugehörigen Aktien weilen (hoffentlich) in den Depots der Emittenten.

Um die verbleibenden 6% wird derweil im Börsenhandel gestritten als gäbe es keine Morgen. Getrieben von Leerverkäufen durchbricht die Aktie am heutigen Tag die 1000-Euro-Marke und VW wird damit kurzzeitig zum teuersten Konzern der Welt. Kennzahlen? Interessieren nicht mehr – die Bewertung liegt mit einem KGV von 80 erschütternd weit in der Spekulationszone.

Wer jetzt denkt, sich eben schnell mit Puts einzudecken, kommt leider zu spät. Da sich diese ganz offensichtlich nicht mehr deckeln lassen, ist es derzeit defakto unmöglich, auf den so extrem wahrscheinlichen Kurseinbruch zu spekulieren. Schade eigentlich :-)

Eine kleine Nebenerscheinung werden wohl Abschreibungen einiger Banken in Milliardenhöhe werden – den Termingeschäften sei dank. Darüber hinaus prüft die Bafin, ob es zu vorsätzlichen Kursmanipulationen gekommen ist.

Sinkt der Anteil handelbarer Papiere auf unter 5%, wird der Wert aller Wahrscheinlichkeit nach aus dem Index verschwinden – und auch dies wird nicht ohne Poltern stattfinden. Auf Grund der extremen “Wertsteigerung” besteht der größte deutsche Index aktuell zu 23% aus Volkswagen (in der Spitze wurde die Hälfte der Kapitalisierung des gesamten Index! erreicht). Der Unternehmenswert belief sich zwischenzeitlich auf 295 Mrd €. So betrachtet könnte man sich bei Porsche glatt ärgern, dass man die Anteile nicht in Form von Spekulationsgewinnen realisieren kann.

Weitere Infos bei der FTD, der FAZ, der Sueddeutschen und allen anderen Gazetten :-) Das Bild war heute bei der Comdirekt zu finden.

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Abstimmung über Diplomthema

Nein, ich möchte kein fremdbestimmtes Diplomthema bearbeiten – ich habe nur gerade bei Ortwin Kartmann eine äußerst lustige Abstimmung gefunden, bei der er zu seinem Studienabschluss (im übrigen auch Wirtschaftsinformatik) Meinungen einholt.

Vorbeischauen lohnt unter www.ortw.in.

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Konni Reimann – perfekt in Szene gesetzt

Besuche während der WerbungDer Mann, der seit einigen Jahren in Texas wohnt und regelmäßig im Fernsehen einen “Kurzauftritt” im Rahmen einer VOX-Doku hat, beschert mir zu Sendezeiten (besser gesagt: zu den Werbepausen) immer einen wahren Besucheransturm. In der Grafik habe ich mal einen Screenshot gemacht, wie das dann so aussieht. Statistiktool: Semmelstatz.


Als Ursache für diese Begebenheit vermute ich die Tatsache, dass ich den guten Konni fälschlicherweise Conny genannt habe. Für die falsche (aber üblichere) Schreibweise finden sich über den Suchriesen Google einige Interessenten. Diese begrüße ich herzlich auf meiner kleinen Seite und lade zu einem virtuellen Rundgang ein.

Wer die Seite von Konni Reimann sucht, der googelt einfach nochmal – auf Platz 1 findet man seine virtuelle Welt – mit Shop und allem was so dazugehört.

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Heikles Vorgehen bei Abmahnungen

Wie seit längerem bekannt ist, werden Personen, bei denen der Verdacht auf Urheberrechtsverletzung (Filesharing geschützter Titel) vorliegt, anwaltlich abgemahnt. Diese Maschine rollt sehr unbarmherzig und scheinbar unaufhaltsam. Vertreten durch Anwälte, die sich auf diese Art nicht nur ihren Lebensunterhalt verdienen, rollt die Musikindustrie über die Nutzer der bekannten Tauschbörsen. Dabei kommt es nicht selten zu Verwechslungen oder Irrtümern.

Heute war zu lesen (heise, golem), dass einer dieser Anwälte einen Prozess – und jetzt festhalten(!) – über die entstandenen Anwaltsgebühren eines zu unrecht Beschuldigten verlor. Was war passiert? Bei der Herausgabe der Daten (in diesem Fall besonders interessant: diese Daten wurden nicht auf dem offiziellen Rechtsweg über das Gericht sondern direkt von der Staatsanwaltschaft beim Provider abgefragt) passierte ein Zahlendreher in der IP-Adresse, was unweigerlich zur falschen Person führt.

Die Urteilsbegründung ist allerdings doch nicht ganz ohne – das Gericht war der Ansicht, der Anwalt hätte seine Sorgfaltspflichten verletzt. Er hätte die erhaltenen Daten prüfen müssen. Zudem gab es verbale Ohrfeigen für das generelle Vorgehen.

Heise:

In dem vor dem Amtsgericht behandelten Fall handelte es sich um ein parallel zu einem Hinweis an die Strafverfolger auch an einen Surfer adressiertes standardisiertes Abmahnschreiben wegen 696 illegal weiterverbreiteter Musikdateien. Neben der Unterlassungserklärung enthielt der Brief eine pauschale Schadenersatzforderung von mehreren tausend Euro als Vergleichsbetrag und den Hinweis, dass ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Dortmund bereits eingeleitet sei. Dazu kam die Drohung, dass der Abgemahnte bei Nichtabgabe der Erklärung auch die Anwaltskosten in Höhe mehrerer zehntausend Euro tragen müsse.

Das würde mich beim Öffnen doch leicht erblassen lassen… Weiter im Text ist noch zu lesen:

Von Rechtsexperten wird seit längerem beklagt, dass die Abmahnmaschinerie der Musikindustrie zu weit geht. So würden Strafverfolger bei der Abfrage von Nutzerdaten verstärkt Gerichte umgehen und sich direkt an Internetprovider wenden. Die Labels und ihre Fahnder hätten es geschafft, die Staatsanwaltschaften perfekt zu instrumentalisieren, lautet der Vorwurf. Es seien “Super-Schnittstellen” für die Rechteinhaber geschaffen worden. Hintergrund ist, dass manche Gerichte die Herausgabe von Personendaten zu IP-Adressen verweigern, wenn sie nur Bagatellverstöße ins Feld geführt sehen.

Die gesamte Thematik ist äußerst heikel, da noch immer keine guten rechtlichen Normen für diese Art Urheberrechtsverletzung gefunden sind. Für private Haushalte stellt sich grundsätzlich die Frage, in welchem Umfang eine Strafe sinn macht und was maximal gefordert werden kann – ich meine, es sollte eine Regelung auf Bußgeldbasis geschaffen werden. Bei gewerblichen Verstößen muss es allerdings teuer werden. Im Einzelfall wäre zu prüfen, welcher Kategorie der Fall zuzuordnen ist – der anschließende Rechtsweg wäre damit deutlich kürzer und zudem billiger. Im Moment hauen sich damit einige Anwälte derartig die Taschen ohne jegliche Wirkung voll, dass es schon unverschämt anmutet.

Es ist meiner Meinung nach nicht zu erwarten, dass sich die Betreiber der Tauschbörsen ohne Druck der Problematik annehmen. Die effektivste Variante wäre es allerdings.

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