Wie jedes Jahr lassen sich auch 2010 Großteile der Policen Ende November auf ihre Sinnhaftigkeit wie auch auf das Preisgefälle am Markt hin prüfen und ggf. kündigen. Auch wenn es straff auf Weihnachten zugeht, dürfte der Blick lohnen und der “Frust” zum Jahresbeginn etwas gelindert werden. Themenportale, die den übergreifenden Vergleich zulassen, gibt es ja zur Genüge – auch der Blick auf die Seite der einen oder anderen Gesellschaft dürfte lohnen. Auf Werbung möchte ich hier gern verzichten.
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Gute Taktik mit verbraucherunfreundlichem Ausgang…
Der BGH hat heute zu meinem Entsetzen entschieden, dass ein Umzug auch dann kein Grund für eine Sonderkündigung eines Telefonanschlusses ist, wenn der Anbieter am neuen Wohnort des Kunden die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht bereitstellen kann. Das bedeutet im Härtefall: die Zahlungen für den abgeschlossenen Tarif müssen bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit weiter geleistet werden ohne dass Telefon und Internetverbindung zur Verfügung stehen.
Damit haben die Anbieter diese Schlacht für sich entschieden – und das vor einem interessanten historischen Hintergrund. Der Telekomanschluss war bis kurz nach der Netzöffnung für andere Anbieter innerhalb von 6 Tagen kündbar. Die Einführung der Mindestvertragslaufzeit und der offensive Vertrieb neuer Tarife mit Laufzeiten begann zur Verhinderung größerer Abwanderungen. In der Folgezeit wurden Kunden, bei denen die Leistungen nicht am neuen Ort bereitgestellt werden konnten, auf Basis von “Kulanzregelungen” Sonderkündigungen ermöglicht. Dieses Geschäftsgebahren dürfte nun ein jähes Ende finden.
Die Begründung klingt dabei etwas abenteuerlich:
[...] Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar. [...]
[...] amortisierten sich die Investitionen des Unternehmens, das dem Kunden insbesondere die notwendige technische Ausrüstung (Router, WLAN-Stick) zur Verfügung stellte, erst innerhalb des zweiten Vertragsjahrs. [...]
Das alles vor dem Hintergrund mindestens gleichbleibender – oftmals jedoch auch höherer Erlöse (für mitunter kaum nachvollziehbaren Mehrwert).
Kurze Anekdote: mein freundlicher magenta Allroundanbieter hat mich über die letzten Wochen wehement versucht zu erreichen, um mir ein grandioses Angebot – gesprickt mit völlig wert- und sinnlosen “Mehrwert-”Diensten – zu unterbreiten, bei dem ich als Kunde erstens erneute 24 Monate Laufzeit abfasse – was natürlich in keiner Silbe erwähnt wird – und ohne dass auch nur Aufwand für einen einzigen Cent entsteht. Darüber hinaus dürfte ich monatlich auch noch glatte 10 € draufzahlen. Jetzt verrate ich niemandem, dass der von mir gewählte Tarif von vornherein nicht ins Preisgefüge passt und der Netzbauer in äußerst geschickter Art und Weise die Vermietung der “Last Mile” verhindert. Gefühlt handelt es sich um einen harten Grenzgang zwischen verbraucherschutzwürdigem Verhalten und der vertraglichen Selbstbestimmung des Individuums.
Qimonda-Rettung in letzter Sekunde?
Nachdem bei Heise gestern schon zu lesen war, dass seitens des chinesischem (Staats)Unternehmens Inspur Interesse an Qimonda besteht, ist dies heute auch in der Lokalpresse zu finden.
Noch ist die ganze Wahrheit nicht raus – gemunkelt wird jedoch um einen Einstieg unter der Bedingung, dass sich der Freistaat Sachsen (alternativ der Bund?) mit 20% beteiligen. Dieses Vorgehen könnte die Fördertöpfe öffnen, ohne die Unternehmen in der Speicherbranche aktuell nicht oberhalb der Verlustgrenze arbeiten können.
Michael Jaffé’s Vorschlag ist ein Investment in Höhe von 48% durch Inspur – 20% durch den Freistaat und weitere 14% durch Portugal. Summiert ergeben sich 82% – die verbleibenden 18% könnten in den Händen der Gläubiger aufgehen.
Abgesehen davon, dass der Freistaat direkte Beteiligungen bisher schroff zurückwies, steht die Frage nach dem Technologietransfer im Raum. Die “Buried Wordline”, mit der Qimonda den Durchbruch schaffen wollte, scheint das Interesse auf sich zu ziehen – ob es die Produktionsanlagen und die Mitarbeiter in Dresden und Portugal auch tun, bleibt vorerst unklar. In Anbetracht des engen Zeitfensters, welches durch extrem knappe Mittel bleibt, ist jedoch nicht davon auszugehen, dass seitens Qimonda die Möglichkeit zur Wahl besteht.
Qimonda mit drastischen Einschnitten
Der Speicherchiphersteller Qimonda wird bis März einmal mehr Personal abbauen. Maßgeblich betroffen wird das Dresdner Werk mit 950 Stellenstreichungen sein. Dass sich darunter 200 Leiharbeiter befinden sollen, mildert die Berichterstattung wenig. Am Münchner Hauptsitz werden 600 Arbeitsplätze entfallen.
Bleibt zu hoffen, dass die drohende Insolvenz abgewendet werden kann. Die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens wird im Falle der weiter erfolglos verlaufenden Investorensuche für März 2009 prognostiziert. Die Infineon-Ausgründung mit aktuell 13.000 Beschäftigten wird von der Mutter (77,5% der Anteile) keine Hilfe erwarten können. Im Gegenteil: Infineon kündigte an, Anteile an Aktionäre zu verschenken, sollte nicht demnächst ein Investor gefunden werden können. Ziel ist, die Beteiligung mindestens unter 50% zu drücken.
Die Anfrage für eine Staatsbürgschaft über 500 Mrd. € wurde zumindest vom Land Sachsen – wenn auch ohne konkrete Zusagen – geprüft und für diskutabel erachtet.
Saisonbedingte Arbeitslosigkeit: Lehrer in der Klemme
Eine mir bis heute unbekannte Vorgehensweise war die Entlassung von Lehrern über die Sommerferien. Ich war leicht erstaunt über diesen Umstand, da es sich doch im Regelfall um Angestellte im öffentlichen Dienst handelt.
Abgesehen von den Vorurteilen des “Halbtagsjobs” und der ohnehin viel zu reichlichen Sommerferien habe ich mir schon des öfteren die Frage gestellt, warum es über diesen Zeitraum kaum sinnvolle Angebote gibt. Rein ökonomisch betrachtet ist die Entlastung der Staatskassen in diesem Punkt also erstmal nachvollziehbar – kein Mehrwert, keine Kosten.
Dabei wäre doch der Großteil der Eltern froh über Betreuungsangebote über die Ferien – gerade weil es nicht möglich ist, alle Schulferien mit eigenem Urlaub zu decken. Geht man vom Konzept des Frontalunterrichts weg und legt ein wenig Kreativität an den Tag, dürfte sich (als Nebeneffekt) das Klima zwischen Schülern und Lehrern deutlich verbessern.
Der Gedanke gefällt mir irgendwie – gerade weil es im Prinzip nur Gewinner gibt.
Gedankenstoß war der FAZ-Artikel “Sommerferien in der Arbeitslosigkeit”.
Mit der Zeit gehen heißt mit der Zeit gehen?!
Ein Lehrling aus Österreich fand aufgrund zunehmender Digitalisierung die Kündigung bei seinem Arbeitgeber per SMS angemessen. Der Oberste Gerichtshof urteilte allerdings gegenteilig – eine SMS ist keine Willenserklärung, die der Schriftform genügt – maßgeblich ist dabei die eigenhändige Unterschrift. Grundsätzlich sind Ausbildungsverhältnisse innerhalb der ersten drei Monate beidseitig kündbar – allerdings unter Wahrung besagter Schriftform. Das soll nicht zuletzt voreilige Schnellschüsse unterbinden.
Ein weiterer skurriler Fall ereignete sich in einer Werbeagentur, in der der Chef seiner Auszubildenden kurz vor Ablauf der dreimonatigen Frist folgenden Text sandte:
Muss dich (sic) mit heutigem Tag kündigen. Können wir aber wahrscheinlich widerrufen, wenn ich ihn Wien bin. Liebe Grüße Bernd.
Einige Tage später trafen sich die zwei und von Widerruf war keine Rede mehr. Das Verfahren verlor der Arbeitgeber und durfte 11.000 € Verfahrensgeld und Entschädigung abführen. Grundsätzlich existiert für herkömmliche Arbeits- bzw. Auflösungsverträge in Österreich keine Vorschrift zur Schriftform.
Das ist in Deutschland allerdings anders – wer hier kündigen möchte, macht das lieber “typisch deutsch”: auf Papier mit Unterschrift und per Einschreiben mit Rückschein.
Via Heise.
