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Wieder was gelernt: Urheberrechtsabgaben

Auf Kopiergeräte wird hierzulande eine Urheberrechtsabgabe in Höhe von 102 € fällig, was unweigerlich dazu führt, dass Kopiergeräte um besage 102 € teurer werden als sie eigentlich sein müssten.

Bei Bürogeräten für vierstellige Beträge fällt die Summe nicht auf – anders sieht das allerdings im privaten Bereich aus. Die Geräte haben mittlerweile kaum noch einen Wert von 100 €, so dass die Abgabe skurrilerweise den Preis verdoppelt.

HP hat sich diesbezüglich nun etwas einfallen lassen: ab sofort sind Geräte zu haben, die das “PC-Copy”-Siegel tragen. Diese spalten den Kopiervorgang in einen Scan- und einen Druckvorgang auf und entziehen sich damit der Abgabe auf Kopierer. Scanner werden nur mit 10 € belastet. Ein kleines Manko geht damit allerdings einher: zum Kopieren muss der PC laufen – das dürfte allerdings in Anbetracht der Höhe der Abgabe für die meisten kein Problem darstellen.

Interessant fand ich auch den Umstand, dass diese Gebühr in der Höhe nur in Deutschland abzuführen ist.

Via Golem.

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Auch von Privat: Kopierschutzentferner sind verboten!

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung getroffen, welche es auch Privatpersonen untersagt, Programme zum Entfernen oder Umgehen von Kopierschutzmechanismen anzubieten. Im Details scheint die rechtliche Sachlage so, dass die Bewerbung solcher Angebote untersagt ist.

In dem Fall handelte es sich um eine Privatperson, die bei Ebay ein solches Programm versteigerte. Natürlich lief die Versteigerung im privaten Rahmen und einmalig. Trotzdem war das für den Verkäufer kein gutes Geschäft: 1131,50€ Anwaltskosten müssen nun entrichtet werden.

Via zdnet.de.