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iPhone-Datensammlung: Standortdaten und Datenschutz

Wer sich auf seinem iPhone einen Standorttracker installiert hat, kann diesen ansich getrost wieder löschen, da das Gerät vollautomatisiert in Echtzeit die aktuelle Position ermittelt und auch speichert. Interessant ist ebenfalls, dass diese Daten genauso automatisiert mit iTunes synchronisiert werden, wie sie erhoben werden. Ermöglicht wird dies durch eine kleine Erweiterung der Datenschutzhinweise durch Apple aus dem Juni 2010.

Wer sein Bewegungsprofil gern mal sehen möchte, dem empfehle ich einen Besuch der Seite von Pete Warden (iPhone-Tracker). Mit dem dort kostenfrei (Open Source) angebotenen Tool, kann man die Daten visualisieren.

In den nächsten Tagen wird es dazu wohl noch einige Informationen mehr geben – bisher scheint unbekannt, ob und wie man die Aufzeichnung stoppen kann.

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Datenschutz im Visier: heute Apple!

Es scheint als müsse man als “Global Player” in IT- und IT-nahen Bereichen und allem voran in Geschäftsfeldern nahe des Internet mit dem Wunsch, in diesem erlauchten Kreise bleiben zu dürfen, Kunden- und Nutzerdaten in großem Stil für Trendanalysen nutzen. Wenn also die Voraussetzung (eine breite Nutzerbasis auf eigener Infrastruktur) geschaffen ist, folgt die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und direkt folgend die Auswertung der eingesammelten Daten für unternehmerische Zwecke.
Gut – die Praxis beweist diese Gangart – mir fällt spontan kein Unternehmen ein, bei dem ich nicht 100%ig sagen könnte, dass es diese Daten nicht auswertet (allen voran gehen die “Großen” – Facebook, VZnet, Google, …).
Was ist passiert? Apple hat ein Update auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen eingespielt, welches man im Prinzip nur annehmen kann, da ansonsten die Nutzung diverser Dienste (darunter iTunes und der App Store) nicht mehr möglich ist. Die Geräte behalten zwar ihre Funktionalitäten – ohne die zentralen Dienste verlieren sie allerdings nicht nur etwas von ihrem Reiz.

Über iTunes erhalten iPhone- und iPad-Besitzer nach Apples Angaben seit Ende Juni 2010 die neuen Datenschutzbestimmungen vorgesetzt. Falls sie diese ablehnen, können sie das Gerät weiter einsetzen, allerdings ist die Nutzung des iTunes und App Store dann nicht mehr möglich. Das dürfte für viele Gerätebesitzer eine enorme Einschränkung bedeuten. Stimmen sie den Datenschutzbestimmungen zu, gestatten sie Apple, Standortdaten zu speichern und an Partnerunternehmen weiterzugeben.

Nun kann man von dieser Praxis halten was man will, unter rechtlichen Gesichtspunkten ist dieses Vorgehen (unter Einhaltung einiger Spielregeln) weder zu beanstanden noch zu verbieten.

Sofern die Daten zur Speicherung sowie der weiteren Nutzung anonymisiert werden,

handelt es sich nicht mehr um personenbezogene Daten. Ein Indikator für eine erfolgreiche Anonymisierung ist die fehlende Möglichkeit, auf bestimmte Personen rückschließen zu können. Ich für meinen Teil kenne nur wenige Fälle, bei denen dies schief gelaufen ist (darunter Google bei der Aufnahme von WLAN-Daten).

Tatsächlich ergibt sich aus den gespeicherten und verarbeiteten Daten ein Nutzen – jedoch meine ich, dass Unternehmen, die nicht über ausreichend leistungsfähige Infrastruktur verfügen, gern ein paar Euros für einen Marktforscher in die Hand nehmen – das Ergebnis dürfte sehr ähnlichen Charakter besitzen.

Mein persönliches Fazit: viel Aufregung um nichts. Warum ausgerechnet Apple, die ansonsten für eine wirklich ausgereifte Medienpolitik bekannt sind, in diesem Kontext den Treffer fängt, habe ich noch nicht herausgefunden – Angriffsflächen für derartige Anschuldigungen bieten nun wirklich viele Unternehmen…

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Au weia oder doch nicht?

Wie in diverse (unter anderem hier und hier) Quellen zu lesen ist, bleibt es beim exklusiven Vertrieb des iPhones durch T-Mobile. Damit ist die kurze Zeit der freien Verfügbarkeit des Gerätes (999 € ohne SIM-Lock) vorbei.

Bei heise.de ist zu lesen:

“Das iPhone-Vertriebsmodell ist ein innovativer Ansatz, der Auswirkungen auf die gesamte Branche hat”, sagt Nikolaus Mohr, Experte bei Accenture. Ein Mobilfunkmanager schränkt allerdings ein: “Auch in Zukunft werden die meisten Mobiltelefone ohne eine exklusive Bindung verkauft.” Nur bei Verkaufsrennern würden die Hersteller künftig wohl eine Beteiligung einfordern. Wichtig ist dafür neben Technik und Design das Image des Herstellers. So profitiert Apple beim Einstieg in das Mobilfunkgeschäft von seiner starken Marke. “Jeder fünfte neue Vertragskunde entscheidet sich derzeit für ein iPhone”, sagt ein T-Mobile-Sprecher. Das Apple-Gerät entwickelt sich damit zu einem der am besten verkauften Mobiltelefone.

Dass das iPhone Sonderstatus besitzt steht mittlerweile außer Frage. Über eine grundlegende Änderung der Vergütungen zwischen Mobilfunkanbieter und Handyhersteller zu diskutieren finde ich allerdings übertrieben. Wenn man sich anschaut, wie identisch die Leistungen der Hersteller sind, frage ich mich welcher Kunde dafür einen Bonus zahlen möchte. Apple hat mit diesem Modell (Beteiligung an Umsätzen) durch hervorragende Vorleistung – gerade durch iTunes – den Grundstein für den Erfolg gelegt.

Die Bedeutung des eigenen Image hat auch Nokia-Chef Olli-Pekka Kallasvuo erkannt: “Wir wollen zur besten Marke der Welt werden”, kündigte er am Dienstag an. Mit dessen Zugkraft will er die eigenen Dienste wie das mobile Internetportal Ovi zum Erfolg führen.

Die Einrichung eines (sorry) banalen Internetportals dürfte bei Weitem kein Alleinstellungsmerkmal sein wie es bei Apple verfügbar ist. Eine bessere Strategie scheint mir die Errichtung eines Konkurrenzproduktes zu iTunes & Co zu sein.

Das Image der Firma Apple ist gigantisch – und das obwohl man sich mit vielen Dingen (zum Beispiel dem Betriebssystem) einfach der Masse angepasst hat. Apples Rechner laufen mittlerweile auch mit Microsoft-Produkten.