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Die leidige Frage des Impressums…

Das Problem der Anbieterkennzeichnung nach Telemediengesetz ist nicht von gestern und die Tipps zur korrekten Gestaltung so zahlreich, dass einem ganz schwindelig werden kann.

Ein beruhigender Punkt für ängstliche Betreiber: die Anbieterkennzeichnungspflicht gibt es nur für geschäftsmäßige Angebote. Dabei spielt es allerdings keine Rolle, ob tatsächlich Einnahmen generiert werden, sondern vielmehr ob Einnahmen erzeugt werden könnten (was durchaus an andere Institutionen erinnert). Betreibt man also eine Seite, auf der einige Bilder der Familie zu sehen sind, kann getrost Verzicht geübt werden. Ungeachtet dieser Tatsache, sollte man sich (für den Fall, dass man nicht anonym hostet oder “schummelt”) darüber im Klaren sein, dass die Angaben über den Betreiber einer Seite über die Abfrage der Domaininformationen (per Whois) ermittelt werden können.

Eine interessante Lektüre ist das 8-seitige Dokument, was sich (hier als pdf) allemal in 10 Minuten lesen lässt. Das Angebot stammt vom Bundesministerium der Justiz.

Reaktionen: Golem, Silberlinge, DS-IGN, Digital Thoughts, Zentrum des Wahnsinns, Dinofuss und viele mehr :-)

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Neuregelung für’s Impressum

Es macht den Anschein, als würde es demnächst eine neue Betrachtungsweise für das Impressum von Webseiten geben. Während man die Notwendigkeit einer Telefonnummer diskutierte, erweiterte man den Radius und nun steht die Offline-Adresse zur Debatte. Heise dazu:

In Colomers Begründung heißt es nun: “Ein Diensteanbieter ist nach Art. 5 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt nicht verpflichtet, vor Vertragsabschluss eine Telefonnummer zur Information der Verbraucher anzugeben.” Ebenso wenig sei der Diensteanbieter nach dieser Bestimmung verpflichtet, “neben der Angabe der Adresse der elektronischen Post für einen zweiten Weg zu sorgen, um Anfragen des Nutzers entgegenzunehmen, sofern der Weg der elektronischen Post angemessen und ausreichend ist, um einen schnellen Kontakt herzustellen und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation einzuleiten.”

Ansich spielt es ja kaum eine Rolle – die Anbieter, die “erkannt werden wollen”, geben einfacherweise ihre Daten im Impressum an. Die Telefonnummer finde ich übertrieben, da der Aufwand für eingehende Anrufe für Unternehmen ohne Callhandling Geld kostet.

Leider ist es für den Kunden oft schwer, seriös von unseriös zu unterscheiden. Ein Unternehmen, welches telefonisch erreichbar ist, dürfte einem anonymen “Krauter” gegenüber daher sowieso im Vorteil sein.

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