Der durch die einstweilige Verfügung gegen die Wikipedia in die Presse geratene Politiker Lutz Heilmann – Bundestagsabgeordneter der Linkspartei – gab bereits Sonntag dem öffentlichen Druck stand und kündigte die Aufhebung der Verfügung an. Damit konnte die Weiterleitung von wikipedia.de auf de.wikipedia.org wieder wie gewohnt eingerichtet werden.
Die Sache ist ansich schon skurril genug: ein gemeinnütziges Projekt, welches lediglich eine Weiterleitung auf ein weiteres Angebot anbietet, muss wegen fraglichen Inhalten auf richterlichen Beschluss den Link entfernen – ohne, dass dies eine Auswirkung auf die Verfügbarkeit der Inhalte selbst hat. Fakt ist spätestens jetzt: die Wikipedia hat Sonderstatus – nicht auf Grund der rechtlichen Lage sondern vielmehr der medialen Reichweite wegen.
Eine Frage bleibt allerdings nach wie vor:
Warum ist Herr Heilmann nicht gegen die amerikanische Foundation vorgegangen? Der Rechtsweg ist unumstritten länger und sicher auch steiniger – bei dem Anbieter eines Hyperlinks ist man in diesem Zusammenhang allerdings wohl ohnehin falsch.
Wie ist die Überwachung von Artikeln über Personen in der Wikipedia eigentlich geregelt? Tatsächlich liegt über diesem Thema eine besondere Brisanz – gibt es einen offiziellen Weg, Falschaussagen oder rechtlich strittige Inhalte entfernen zu lassen?
Ich werde vorsorglich davon absehen, auf die entsprechenden Inhalte zu verweisen.
