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Hr. Schäuble zur Vorratsdatenspeicherung

Unter golem.de ist heute zu lesen:

In einem Interview mit der Wirtschaftswoche betont Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), dass man die Online-Durchsuchungen nicht für die Steuerfahndung einsetzen wird, da dies die Verfassung nicht zulasse.

So weit so gut – nur die Begründung finde ich doch ein wenig abenteuerlich. Während andere diese Vorstöße aus ethischen Gründen ablehnen, gibt es Leute, die sehr pragmatische Ursachen dafür finden, warum man Steuerfahndungen doch nicht online durchführen kann. In der üblichen Zurückhaltung in diesem Blog kann ich allerdings meine Freude darüber festhalten, dass unser Land schon eine Verfassung hat und diese nicht in der heutigen Zeit entsteht.

Desweiteren ist sich Schäuble sicher, dass die SPD dem Gesetzentwurf zur Onlinedurchsuchung demnächst zustimme. Es gehe der Partei um Stimmenfang – die Notwendigkeit dieses Gesetzes sei den SPD-Genossen durchaus bewusst.