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Erste 1-Euro-GmbH gegründet

Den langen Diskussionen folgend wurde am Samstag, dem 1. November 2008 die erste Unternehmergesellschaft gegründet. Das Pendant zur englischen Limited kann mit einer Stammeinlage von einem Euro gegründet werden – birgt allerdings einige nicht unwesentliche Einschränkungen.

Politisch gewünscht ist die Wandlung zur GmbH, was eine Zwangseinlage von 25% des jährlichen Gewinns bis zur Erreichung der 25.000 € Stammeinlage einer GmbH mit sich bringt. Darüber hinaus existieren Einschränkungen bei der Anzahl Gesellschafter und Geschäftsführer. Die Beschränkung auf maximal einen Geschäftsführer dürfte nach wie vor gerade bei Startups gehäuft zur Wahl der Limited führen.

Ein weiterer Wehrmutstropfen bleiben die hohen bürokratischen Hürden – die Mini-GmbH bedarf unter Anderem der notariellen Beurkundung.

Die FAZ berichtete über die Gründung der ersten 1-Euro-Gmbh, die als Tochter der Fortis AG unter dem Namen “Fortis 1. Vermögensverwaltung Unternehmergesellschaft” die Geschäfte pünktlich zum 1. November 2008 aufnahm.

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1-Euro-GmbH – Mini-GmbH – Unternehmergesellschaft

Das Kind trägt viele Worte und ist per 26.06.08 durch den Bundestag beschlossen – die Unternehmergesellschaft. Mit ihr wird die Gründung einer haftungsbeschränkten Gesellschaft mit beliebig hoher kleiner Stammeinlage möglich (> 1 €). Vorsicht ist ja bekanntlich eine der deutschen Tugenden, so dass sich eine nicht unerhebliche Zahl Gründungswilliger für die Rechtsform der Limited entschloss, anstatt in Deutschland eine Personengesellschaft mit voller Haftung zu gründen.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) erfordert hierzulande eine minimale Stammeinlage von 25.000 €, was vor allem für Kleingründungen reichlich ist.

Die Kernpunkte sind im Vergleich zur GmbH die deutlich günstigere Gründungsabwicklung und die Verpflichtung, jährlich 25% des Überschusses zurückzulegen, um die Stammeinlage auf mindestens 25.000 € zu erhöhen.

Ziel bleibt also die GmbH-Gründung – die Regeln werden allerdings deutlich gelockert. Bleibt zu hoffen, dass der Gesetzentwurf auch den Bundesrat passiert, was noch für dieses Jahr erwartet wird.

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VW-Gesetz war gestern…

Das in die Tage gekommene “VW-Gesetz” aus dem Jahre 1960 ist gekippt. Der Europäische Gerichtshof erklärte das Gesetz heute für ungültig. Grund war die Begrenzung der Stimmrechte auf maximal 20% pro Anteilseigner – auch wenn dieser ein größeres Aktienpaket besitzt.

Nun ist der Weg für Porsche frei. Der Sportwagenhersteller hält derzeit geschätzte 30% am Autoriesen und plant eine Übernahme. Seitens Porsche war immer großer Zuspruch zum Sturz des Gesetzes zu hören.

Nachdem die Aktie einen gigantischen Höhenflug hingelegt hat, liegt sie heute – gegen den Markttrend – mit 3,5% im Minus.

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