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WOK-WM als Dauerwerbesendung

Nicht, dass das Ereignis selbst schon belustigend genug wäre – jetzt kommt noch eine äußerst witzige Kennzeichnung hinzu. Ein Gerichtsbeschluss fordert, die gesamte Übertragung des “Wintersportevents” als Dauerwerbesendung zu kennzeichnen. Für das Gericht erscheint die (äußerst regelmäßige) Nennung und Darstellung von Markennamen wie Schleichwerbung. Ich vermute, Herr Raab würde auf diese Form der Finanzierung verzichten, wenn er auf GEZahltes Geld zurückgreifen könnte.

Sei’s drum – ich glaube auch diesen Umstand wird man geschickt zu nutzen wissen :-)

Via Roberts ehemaligem Blog, der sich großteils ganz vernünftig liest.

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Auch von Privat: Kopierschutzentferner sind verboten!

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung getroffen, welche es auch Privatpersonen untersagt, Programme zum Entfernen oder Umgehen von Kopierschutzmechanismen anzubieten. Im Details scheint die rechtliche Sachlage so, dass die Bewerbung solcher Angebote untersagt ist.

In dem Fall handelte es sich um eine Privatperson, die bei Ebay ein solches Programm versteigerte. Natürlich lief die Versteigerung im privaten Rahmen und einmalig. Trotzdem war das für den Verkäufer kein gutes Geschäft: 1131,50€ Anwaltskosten müssen nun entrichtet werden.

Via zdnet.de.