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SIM-Kartenpfand – unglaublich aber wahr…

Da heute nicht der 1. April ist, muss man die Meldung wohl für bare Münze nehmen. Einige Mobilfunkanbieter haben begonnen, zum Ende eines Mobilfunkvertrages eine saftige Pfandgebühr zu erheben. Insgesamt sieben Mobilfunkanbieter erheben so zwischen 10 und 30 € – oftmals ohne, dass der Kunde dies registriert.

Die Begründungen hören sich haarsträubend an und passen sich in die Urteilsfindung des BGH vor einigen Tagen ein:

Drillisch-Sprecher Peter Eggers sagte den Verbraucherschützern zur Begründung: “Da sich auf der SIM-Karte kundenunabhängige Daten Dritter befinden, ist eine Rückforderung sinnvoll.” Die Chips“fachgerecht unbrauchbar” zu machen, sei auch im Interesse der Kunden. Talkline erklärte, es ginge darum, “das Eigentum an den SIM-Karten für den jeweiligen Netzbetreiber zu bewahren”. Die E-Plus-Marke Base argumentiert mit ihrer “Verantwortung gegenüber der Umwelt” für die Rückgabe des “Elektroschrotts”.

Eine Perspektive fehlt hier natürlich vollständig: die des Kunden. Wie jeder Handynutzer weiß, befinden sich auf der SIM-Karte neben einigen nach Vertragsende völlig unbrauchbaren Zahlencodes gut und gern auch das Telefonbuch sowie die SMS-Nachrichten des Kunden. Sofern ich also demnächst die Karte meines gekündigten Vertrages zurücksende, werde ich wohl einen Verwertungs- / Verwendungs- / Vernichtungsnachweis fordern. Mit Spannung erwarte ich jetzt schon die Antwort.

Ich hoffe doch, dass sich die mitunter wirklich fraglichen Methoden der Telekommunikationsanbieter in die Köpfe der Menschen fressen und als Entscheidungskriterium für künftige Vertragsabschlüsse das typische Geschäftsgebahren mit einfließt.

Im Übrigen: die Rechnung – falsch, betrügerisch oder mitnichten nachvollziehbar – nicht zu bezahlen, ist keine gute Idee, da insbesondere der TK-Markt auf tatkräftige Unterstützung von Inkassodienstleistern setzt. Auch wenn die Kommunikationskanäle in abartiger Art und Weise auf Vertrieb und Umsatzgenerierung getrimmt sind, hilft in erster Linie nur der frustrierende Klärungsversuch mit dem Anbieter.

Mein Fazit: Schöner Unfug, der – ohne jeglichen Mehrwert und zur völligen Frustration der Betroffenen – jährlich eine vermutlich nicht zu verachtende Position auf der Haben-Seite der Anbieter erzeugt. Bei den riesigen und auf Verwirrung getrimmten Abkommen beim Abschluss eines Mobilfunkvertrages hoffe ich, dass wenigstens dieser Umstand nicht noch als “rechtssicher” durch die Instanzen geht.

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GEZ für PC’s und SmartPhones: neuer Anlauf?

Rund um die GEZ und den Einzug der Gebühren wird es ja nie wirklich ruhig – wenig verwunderlich ist also die Tatsache, dass der mediale Wind einmal mehr rauher wird. Nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz Mitte 2008 eher verbraucherfreundlich geurteilt hatte und einem Anwalt Recht damit gab, dass das Vorhalten eines beruflich genutzten (internetfähigen) PCs noch lange keine Nutzung von Inhalten öffentlich-rechtlicher Natur erzwingt, unternimmt Martin Stadelmaier, Leiter der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und Koordinator der Medienpolitik der Länder, einen neuen Versuch, die Gebühr für internetfähige Endgeräte (PCs, Handys, Kühlschränke, Waschmaschinen,…) auf den vollen Satz zu heben. Seine Argumentation im Wortlaut fühlt sich so an:

Wir diskutieren derzeit verschiedene Gebührenmodelle. Es gibt aber noch keine Entscheidung. Bei der Haushaltsabgabe stellt sich die Frage der PC-Gebühr nicht. Bei der modifizierten Gerätegebühr gibt es für eine verminderte Gebührenpflicht für PCs oder Smartphones keine sachliche Begründung mehr.

Tatsächlich drängen die Anstalten des öffentlichen Rundfunks mehr und mehr in die Welten des Web vor und präsentieren dort neben textualen Inhalten auch die eine oder andere Sendung. Inwiefern sich dies jedoch unter “Grundversorgung” verbuchen lässt, dürfte noch diskutabel sein.

Ich bin gespannt auf das “Blogging Echo” – aktuell finden sich schöne Beiträge bei:

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Wieder was gelernt: Urheberrechtsabgaben

Auf Kopiergeräte wird hierzulande eine Urheberrechtsabgabe in Höhe von 102 € fällig, was unweigerlich dazu führt, dass Kopiergeräte um besage 102 € teurer werden als sie eigentlich sein müssten.

Bei Bürogeräten für vierstellige Beträge fällt die Summe nicht auf – anders sieht das allerdings im privaten Bereich aus. Die Geräte haben mittlerweile kaum noch einen Wert von 100 €, so dass die Abgabe skurrilerweise den Preis verdoppelt.

HP hat sich diesbezüglich nun etwas einfallen lassen: ab sofort sind Geräte zu haben, die das “PC-Copy”-Siegel tragen. Diese spalten den Kopiervorgang in einen Scan- und einen Druckvorgang auf und entziehen sich damit der Abgabe auf Kopierer. Scanner werden nur mit 10 € belastet. Ein kleines Manko geht damit allerdings einher: zum Kopieren muss der PC laufen – das dürfte allerdings in Anbetracht der Höhe der Abgabe für die meisten kein Problem darstellen.

Interessant fand ich auch den Umstand, dass diese Gebühr in der Höhe nur in Deutschland abzuführen ist.

Via Golem.