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Von Jugendlichen, dem Internet und “Störerhaftung”

Etwas bizarr klingt das Urteil des Landgerichts Düsseldorf, welches einen Vater, der seiner volljährigen Tochter den Zugang zum Internet über seinen heimischen Anschluss ermöglichte, schon. Er wurde auf Grund unterlassener “Sicherungs- und / oder Erziehungsmaßnahmen” für die Filesharing-Aktivitäten seiner Tochter kurzerhand mitverurteilt.

Kurz zur Urteilsbegründung:

  1. Er hat seiner Tochter eine “neue Gefahrenquelle” zur Verfügung gestellt.
  2. Er hat sie nicht aufgefordert, Urheberrechtsverletzungen zu unterlassen.

Auf mich macht dieses Urteil einen recht abenteuerlichen Eindruck – der Vergleich von Eugen Ehmann via Datenschutz-Praxis.de scheint mir vortrefflich:

Würde man dies auf die Überlassung eines Autos übertragen, wäre eine Vortragsreihe des Vaters zu rechtmäßigem Verhalten im Straßenverkehr vor der Überlassung des Fahrzeugs wohl unvermeidlich. Denn im Straßenverkehr kann rechtswidriges Verhalten weit schlimmere Schäden auslösen als im Internet.

Eltern haften für ihre Kinder – auch wenn sie volljährig sind…

Via Golem.

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Herbe Klatsche für Musikindustrie – Freibrief für FileSharing

Die Verfolgung von Tauschbörsennutzern wird in der nächsten Zeit defakto eingestellt. Nachdem sich in letzter Zeit einige Anwälte mit Abmahnungen gründlich saniert haben dürften – und dabei für meinen Geschmack auch an der einen oder anderen Stelle gegen den “guten Geschmack” verstoßen haben – geben die Generalstaatsanwälte jetzt eine klare Richtung vor: Schluss damit!

Fakt ist zum Einen, dass Personen abgemahnt wurden, die tatsächlich vollkommen unschuldig waren, da der Nutzer ganz und garnicht immer der Anschlussinhaber ist und zum Anderen, dass kein Schaden zu beziffern ist. Rechtlich ansich irrelevant aber trotzdem interessant ist die Frage, ob sich die Nutzer die Musiktitel gekauft hätten, wenn es diesen “Vertriebsweg” nicht gegeben hätte. Die Umsätze legaler Downloadanbieter verraten aber doch, dass ein Kriterium gegen den Kauf der Preis ist.

Pünklich zu dieser Meldung kommt auch gleich noch die Ankündigung, dass SonyBMG einen mp3-Downloadshop eröffnet – passt doch irgendwie zusammen. Die Preise für ein komplettes Album bewegen sich zwischen 7 und 10 € – Einzeltitel sollen für 1,19 erhältlich sein.

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Polizei “beschaffungskriminell”?

Wie in verschiedenen Medien berichtet wurde, kam es letztens zu einem bizarren Fall bei der Verwendung beschlagnahmter Gegenstände. So gab es einen “Verwendungsvorschlag” für einen beschlagnahmten PC für den Polizeidienst. Bei Golem ist weiter zu lesen:

“Eine Verwertung als Auswerterechner der Polizei erscheint angesichts der starken Leistungsdaten und der klaren Multimediaausrichtung des Systems jedoch sinnvoller. Die externe Festplatte ist aufgrund der besonders großen Speicherkapazität geradezu prädestiniert für einen Einsatz im Bereich der Auswertung von Internetkriminalität.” So heißt es in dem “Verwertungsvorschlag” eines Justizoberinspektors für ein Medion-PC, das im Zuge eines Strafverfahrens der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen einen Tauschbörsennutzer beschlagnahmt wurde.

Der Verteidiger-Anwalt mutmaßt im Kanzlei-Blog:

Ganz offenbar ist also geplant, mit dem schnellen Rechner des Mandanten weitere Filesharer aufzuspüren und dingfest zu machen.

Da muss ich mich allerdings schon fragen, wozu man da einen voll multimediafähigen Aldi-PC benötigt. Ich könnte mir eher vorstellen, dass dies das erste Gerät mit anständiger Grafikkarte wäre und somit auch für die kurzweilige Pause geeignet ist.

Desweiteren gibt es den vollständigen Verwendungsvorschlag zum Download.

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Filesharing vs. CDs kaufen

Oder doch beides? Unter golem.de ist nachzulesen, womit Nutzer der Tauschbörsen schon lange argumentieren – CDs kaufen ist Überzeugungssache. Auch wäre es vorstellbar, dass einige Nutzer die Songs nur probeweise herunterladen und trotzdem die Original-CDs kaufen. Das bewahrt vor Fehlinvestitionen.

Ich persönlich gehe davon aus, dass sich der Absatz mit zunehmender Bestrafung der Nutzer von Tauschbörsen nicht erhöht. Die einzig praktikable Lösung wäre nach wie vor eine Preissenkung. Der kostenpflichtige Download im Internet ist zumindest ein Schritt in die richtige Richtung.

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