Etwas bizarr klingt das Urteil des Landgerichts Düsseldorf, welches einen Vater, der seiner volljährigen Tochter den Zugang zum Internet über seinen heimischen Anschluss ermöglichte, schon. Er wurde auf Grund unterlassener “Sicherungs- und / oder Erziehungsmaßnahmen” für die Filesharing-Aktivitäten seiner Tochter kurzerhand mitverurteilt.
Kurz zur Urteilsbegründung:
- Er hat seiner Tochter eine “neue Gefahrenquelle” zur Verfügung gestellt.
- Er hat sie nicht aufgefordert, Urheberrechtsverletzungen zu unterlassen.
Auf mich macht dieses Urteil einen recht abenteuerlichen Eindruck – der Vergleich von Eugen Ehmann via Datenschutz-Praxis.de scheint mir vortrefflich:
Würde man dies auf die Überlassung eines Autos übertragen, wäre eine Vortragsreihe des Vaters zu rechtmäßigem Verhalten im Straßenverkehr vor der Überlassung des Fahrzeugs wohl unvermeidlich. Denn im Straßenverkehr kann rechtswidriges Verhalten weit schlimmere Schäden auslösen als im Internet.
Eltern haften für ihre Kinder – auch wenn sie volljährig sind…
Via Golem.
