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Von Jugendlichen, dem Internet und “Störerhaftung”

Etwas bizarr klingt das Urteil des Landgerichts Düsseldorf, welches einen Vater, der seiner volljährigen Tochter den Zugang zum Internet über seinen heimischen Anschluss ermöglichte, schon. Er wurde auf Grund unterlassener “Sicherungs- und / oder Erziehungsmaßnahmen” für die Filesharing-Aktivitäten seiner Tochter kurzerhand mitverurteilt.

Kurz zur Urteilsbegründung:

  1. Er hat seiner Tochter eine “neue Gefahrenquelle” zur Verfügung gestellt.
  2. Er hat sie nicht aufgefordert, Urheberrechtsverletzungen zu unterlassen.

Auf mich macht dieses Urteil einen recht abenteuerlichen Eindruck – der Vergleich von Eugen Ehmann via Datenschutz-Praxis.de scheint mir vortrefflich:

Würde man dies auf die Überlassung eines Autos übertragen, wäre eine Vortragsreihe des Vaters zu rechtmäßigem Verhalten im Straßenverkehr vor der Überlassung des Fahrzeugs wohl unvermeidlich. Denn im Straßenverkehr kann rechtswidriges Verhalten weit schlimmere Schäden auslösen als im Internet.

Eltern haften für ihre Kinder – auch wenn sie volljährig sind…

Via Golem.

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Spickmich.de legt Portal für Eltern auf

Wieder einmal hatte jemand eine Idee, die im Kontext von Pisa und der angestrebten Verbesserung des Schulsystems ein kleiner Baustein sein könnte. Die Macher von spickmich.de wollen ein Portal ins Netz stellen, auf dem Eltern die Chance haben, ihre Meinung zur Schule der Kinder zu äußern und – auch das klingt vielversprechend – im Vorfeld der Schulwahl die Chance haben, sich einige Meinungen über die Schule der Wahl einzuholen. Unter www.schulradar.de soll die Seite einem Heise-Bericht nach morgen online gehen.

In der Vergangenheit hatten einige Lehrer versucht, gegen spickmich.de vorzugehen – die Richter sahen das Portal allerdings unter dem Grundsatz der freien Meinungsäußerung rechtlich in der grünen Zone.

Wenn die User verbal oberhalb der Gürtellinie ihre Votings abgeben, wird das sicher ein Erfolg.

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