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Heilmann mit Rückzieher und Bedauern

Der durch die einstweilige Verfügung gegen die Wikipedia in die Presse geratene Politiker Lutz Heilmann – Bundestagsabgeordneter der Linkspartei – gab bereits Sonntag dem öffentlichen Druck stand und kündigte die Aufhebung der Verfügung an. Damit konnte die Weiterleitung von wikipedia.de auf de.wikipedia.org wieder wie gewohnt eingerichtet werden.

Die Sache ist ansich schon skurril genug: ein gemeinnütziges Projekt, welches lediglich eine Weiterleitung auf ein weiteres Angebot anbietet, muss wegen fraglichen Inhalten auf richterlichen Beschluss den Link entfernen – ohne, dass dies eine Auswirkung auf die Verfügbarkeit der Inhalte selbst hat. Fakt ist spätestens jetzt: die Wikipedia hat Sonderstatus – nicht auf Grund der rechtlichen Lage sondern vielmehr der medialen Reichweite wegen.

Eine Frage bleibt allerdings nach wie vor:

Warum ist Herr Heilmann nicht gegen die amerikanische Foundation vorgegangen? Der Rechtsweg ist unumstritten länger und sicher auch steiniger – bei dem Anbieter eines Hyperlinks ist man in diesem Zusammenhang allerdings wohl ohnehin falsch.

Wie ist die Überwachung von Artikeln über Personen in der Wikipedia eigentlich geregelt? Tatsächlich liegt über diesem Thema eine besondere Brisanz – gibt es einen offiziellen Weg, Falschaussagen oder rechtlich strittige Inhalte entfernen zu lassen?

Ich werde vorsorglich davon absehen, auf die entsprechenden Inhalte zu verweisen.

Via Heise, Heise, Heise, Golem.

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Die Linke stoppt wikipedia.de

Was es nicht alles gibt. Seit heute ist das Mitmachlexikon Wikipedia in deutscher Sprache nicht mehr unter wikipedia.de erreichbar. Stattdessen findet der geneigte Besucher die Inhalte unter de.wikipedia.org. In Folge einer einstweiligen Verfügung vom 13.11.2008 – initiiert durch Lutz Heilmann (seines Zeichens Bundestags-Abgeordneter der Linkspartei) – wurde dem Träger der Domain die Weiterleitung ohne Anhörung untersagt. Besagter Träger ist glücklicherweise nicht Verwalter der Inhalte sondern nur der Domain.

Worum gehts (Heise)?

In dem Streit geht es offenbar um in der Wikipedia zitierte Berichte, wonach die Immunität des Abgeordneten im Oktober aufgehoben worden sei, weil er einen Bekannten per SMS bedroht haben soll. Heilmann bestreitet sowohl Drohung als auch eine Aufhebung der Immunität. Auch die angebliche Stasi-Vergangenheit des Abgeordneten ist ein Streitpunkt: Heilmann arbeitete laut seiner offiziellen Bundestags-Biographie während seines verlängerten Wehrdienstes als Personenschützer für das Ministerium für Staatssicherheit. Heilmann selbst war bisher nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Für meinen Geschmack eine nicht nachvollziehbare Entscheidung. Einerseits stellt sich die Frage, wie Herr Heilmann auf die Idee kommt, sich den deutschen Verein zu Gericht zu zitieren, wo dieser keinen Einfluss auf die Inhalte hat – zum anderen darf sofort folgend die Frage gestellt werden, wie ein Gericht auf die Idee kommen kann, die Umleitung der Domain zu verbieten. Skurrilerweise hat Herr Heilmann damit außer Negativ-Schlagzeilen für die Links-Partei nichts gewonnen, da unter de.wikipedia.org alles weiter läuft wie bisher.

Der Schutz der Privatsphäre ist die eine Seite der Medaille – die Informationsfreiheit die andere. Wenn die Freiheit der Information zu unseren Abgeordneten derart restriktiv behandelt wird, sind wir den Chinesen in Sachen medialer Restriktion dicht auf den Fersen. Das sollte nicht erklärtes Ziel werden.

Für die Schüler, die den Button auf der Seite heute nicht finden und nun Probleme haben, ihren Vortrag auszuarbeiten tuts mir jedenfalls leid.

Die Reaktion in der Blogosphäre ist natürlich riesig:

tutsi.de, Andreas Roth, Mutantenstadl, BlogTopf, Tobias, Nexem, Ratatatam und tausende Weitere.