Wie seit längerem bekannt ist, werden Personen, bei denen der Verdacht auf Urheberrechtsverletzung (Filesharing geschützter Titel) vorliegt, anwaltlich abgemahnt. Diese Maschine rollt sehr unbarmherzig und scheinbar unaufhaltsam. Vertreten durch Anwälte, die sich auf diese Art nicht nur ihren Lebensunterhalt verdienen, rollt die Musikindustrie über die Nutzer der bekannten Tauschbörsen. Dabei kommt es nicht selten zu Verwechslungen oder Irrtümern.
Heute war zu lesen (heise, golem), dass einer dieser Anwälte einen Prozess – und jetzt festhalten(!) – über die entstandenen Anwaltsgebühren eines zu unrecht Beschuldigten verlor. Was war passiert? Bei der Herausgabe der Daten (in diesem Fall besonders interessant: diese Daten wurden nicht auf dem offiziellen Rechtsweg über das Gericht sondern direkt von der Staatsanwaltschaft beim Provider abgefragt) passierte ein Zahlendreher in der IP-Adresse, was unweigerlich zur falschen Person führt.
Die Urteilsbegründung ist allerdings doch nicht ganz ohne – das Gericht war der Ansicht, der Anwalt hätte seine Sorgfaltspflichten verletzt. Er hätte die erhaltenen Daten prüfen müssen. Zudem gab es verbale Ohrfeigen für das generelle Vorgehen.
Heise:
In dem vor dem Amtsgericht behandelten Fall handelte es sich um ein parallel zu einem Hinweis an die Strafverfolger auch an einen Surfer adressiertes standardisiertes Abmahnschreiben wegen 696 illegal weiterverbreiteter Musikdateien. Neben der Unterlassungserklärung enthielt der Brief eine pauschale Schadenersatzforderung von mehreren tausend Euro als Vergleichsbetrag und den Hinweis, dass ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Dortmund bereits eingeleitet sei. Dazu kam die Drohung, dass der Abgemahnte bei Nichtabgabe der Erklärung auch die Anwaltskosten in Höhe mehrerer zehntausend Euro tragen müsse.
Das würde mich beim Öffnen doch leicht erblassen lassen… Weiter im Text ist noch zu lesen:
Von Rechtsexperten wird seit längerem beklagt, dass die Abmahnmaschinerie der Musikindustrie zu weit geht. So würden Strafverfolger bei der Abfrage von Nutzerdaten verstärkt Gerichte umgehen und sich direkt an Internetprovider wenden. Die Labels und ihre Fahnder hätten es geschafft, die Staatsanwaltschaften perfekt zu instrumentalisieren, lautet der Vorwurf. Es seien “Super-Schnittstellen” für die Rechteinhaber geschaffen worden. Hintergrund ist, dass manche Gerichte die Herausgabe von Personendaten zu IP-Adressen verweigern, wenn sie nur Bagatellverstöße ins Feld geführt sehen.
Die gesamte Thematik ist äußerst heikel, da noch immer keine guten rechtlichen Normen für diese Art Urheberrechtsverletzung gefunden sind. Für private Haushalte stellt sich grundsätzlich die Frage, in welchem Umfang eine Strafe sinn macht und was maximal gefordert werden kann – ich meine, es sollte eine Regelung auf Bußgeldbasis geschaffen werden. Bei gewerblichen Verstößen muss es allerdings teuer werden. Im Einzelfall wäre zu prüfen, welcher Kategorie der Fall zuzuordnen ist – der anschließende Rechtsweg wäre damit deutlich kürzer und zudem billiger. Im Moment hauen sich damit einige Anwälte derartig die Taschen ohne jegliche Wirkung voll, dass es schon unverschämt anmutet.
Es ist meiner Meinung nach nicht zu erwarten, dass sich die Betreiber der Tauschbörsen ohne Druck der Problematik annehmen. Die effektivste Variante wäre es allerdings.