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Herbe Klatsche für Musikindustrie – Freibrief für FileSharing

Die Verfolgung von Tauschbörsennutzern wird in der nächsten Zeit defakto eingestellt. Nachdem sich in letzter Zeit einige Anwälte mit Abmahnungen gründlich saniert haben dürften – und dabei für meinen Geschmack auch an der einen oder anderen Stelle gegen den “guten Geschmack” verstoßen haben – geben die Generalstaatsanwälte jetzt eine klare Richtung vor: Schluss damit!

Fakt ist zum Einen, dass Personen abgemahnt wurden, die tatsächlich vollkommen unschuldig waren, da der Nutzer ganz und garnicht immer der Anschlussinhaber ist und zum Anderen, dass kein Schaden zu beziffern ist. Rechtlich ansich irrelevant aber trotzdem interessant ist die Frage, ob sich die Nutzer die Musiktitel gekauft hätten, wenn es diesen “Vertriebsweg” nicht gegeben hätte. Die Umsätze legaler Downloadanbieter verraten aber doch, dass ein Kriterium gegen den Kauf der Preis ist.

Pünklich zu dieser Meldung kommt auch gleich noch die Ankündigung, dass SonyBMG einen mp3-Downloadshop eröffnet – passt doch irgendwie zusammen. Die Preise für ein komplettes Album bewegen sich zwischen 7 und 10 € – Einzeltitel sollen für 1,19 erhältlich sein.

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Heikles Vorgehen bei Abmahnungen

Wie seit längerem bekannt ist, werden Personen, bei denen der Verdacht auf Urheberrechtsverletzung (Filesharing geschützter Titel) vorliegt, anwaltlich abgemahnt. Diese Maschine rollt sehr unbarmherzig und scheinbar unaufhaltsam. Vertreten durch Anwälte, die sich auf diese Art nicht nur ihren Lebensunterhalt verdienen, rollt die Musikindustrie über die Nutzer der bekannten Tauschbörsen. Dabei kommt es nicht selten zu Verwechslungen oder Irrtümern.

Heute war zu lesen (heise, golem), dass einer dieser Anwälte einen Prozess – und jetzt festhalten(!) – über die entstandenen Anwaltsgebühren eines zu unrecht Beschuldigten verlor. Was war passiert? Bei der Herausgabe der Daten (in diesem Fall besonders interessant: diese Daten wurden nicht auf dem offiziellen Rechtsweg über das Gericht sondern direkt von der Staatsanwaltschaft beim Provider abgefragt) passierte ein Zahlendreher in der IP-Adresse, was unweigerlich zur falschen Person führt.

Die Urteilsbegründung ist allerdings doch nicht ganz ohne – das Gericht war der Ansicht, der Anwalt hätte seine Sorgfaltspflichten verletzt. Er hätte die erhaltenen Daten prüfen müssen. Zudem gab es verbale Ohrfeigen für das generelle Vorgehen.

Heise:

In dem vor dem Amtsgericht behandelten Fall handelte es sich um ein parallel zu einem Hinweis an die Strafverfolger auch an einen Surfer adressiertes standardisiertes Abmahnschreiben wegen 696 illegal weiterverbreiteter Musikdateien. Neben der Unterlassungserklärung enthielt der Brief eine pauschale Schadenersatzforderung von mehreren tausend Euro als Vergleichsbetrag und den Hinweis, dass ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Dortmund bereits eingeleitet sei. Dazu kam die Drohung, dass der Abgemahnte bei Nichtabgabe der Erklärung auch die Anwaltskosten in Höhe mehrerer zehntausend Euro tragen müsse.

Das würde mich beim Öffnen doch leicht erblassen lassen… Weiter im Text ist noch zu lesen:

Von Rechtsexperten wird seit längerem beklagt, dass die Abmahnmaschinerie der Musikindustrie zu weit geht. So würden Strafverfolger bei der Abfrage von Nutzerdaten verstärkt Gerichte umgehen und sich direkt an Internetprovider wenden. Die Labels und ihre Fahnder hätten es geschafft, die Staatsanwaltschaften perfekt zu instrumentalisieren, lautet der Vorwurf. Es seien “Super-Schnittstellen” für die Rechteinhaber geschaffen worden. Hintergrund ist, dass manche Gerichte die Herausgabe von Personendaten zu IP-Adressen verweigern, wenn sie nur Bagatellverstöße ins Feld geführt sehen.

Die gesamte Thematik ist äußerst heikel, da noch immer keine guten rechtlichen Normen für diese Art Urheberrechtsverletzung gefunden sind. Für private Haushalte stellt sich grundsätzlich die Frage, in welchem Umfang eine Strafe sinn macht und was maximal gefordert werden kann – ich meine, es sollte eine Regelung auf Bußgeldbasis geschaffen werden. Bei gewerblichen Verstößen muss es allerdings teuer werden. Im Einzelfall wäre zu prüfen, welcher Kategorie der Fall zuzuordnen ist – der anschließende Rechtsweg wäre damit deutlich kürzer und zudem billiger. Im Moment hauen sich damit einige Anwälte derartig die Taschen ohne jegliche Wirkung voll, dass es schon unverschämt anmutet.

Es ist meiner Meinung nach nicht zu erwarten, dass sich die Betreiber der Tauschbörsen ohne Druck der Problematik annehmen. Die effektivste Variante wäre es allerdings.

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Satte Umsatzsteigerung im Onlinesegment

Wie ansich zu erwarten war, setzt sich der Trend zum Onlineerwerb weiter fort. Einer GfK-Studie zufolge liegen die Wachstumsraten derzeit bei 28%. Den Monsteranteil nehmen kostenpflichtige Musikdownloads ein. Gerade von jüngeren männlichen Zeitgenossen werden die Angebote rege genutzt.

Bei der Bezahlung setzen Kunden auf Altbewährtes: Lastschrift, Rechnung, Kreditkarte und Nachnahme. Onlinebezahlsysteme spielen eine untergeordnete Rolle. Ich persönlich habe nicht viel anderes erwartet – dafür gibt es zu viele Negativschlagzeilen und die Kommunikationsstrategien haben Verbesserungsbedarf. Sollten sich namhafte Banken in diesem Sektor versuchen, werden sich derartige Modelle durchsetzen – wenn nicht, sehe ich dort Probleme. Wie in anderen Geschäftsfeldern auch, sieht man große Potenziale in der Begeisterung der Frauen und der älteren Menschen.

Quelle: golem.de

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Youtube erhöht Speicherlimit

Auf der Videoplattform Youtube können Nutzer jetzt Videos bis zu einer Größe von 1 GB einstellen. Damit wurde die Grenze verzehnfacht (vormals 100 MB). Die Begrenzung der Länge auf 10 Minuten bleibt allerdings bestehen, womit die Erhöhung lediglich der Verbesserung der Videoqualität dienen dürfte.

Zu überdenken ist, ob man über eine private Internetanbindung überhaupt gewillt ist, ein Video dieser Größe hochzuladen. Bei einer Bandbreite von 192 kbit/s, die für DSL2000 im allgemeinen üblich ist, dauert ein solcher Upload stolze 12 Stunden. Der Download (ebenfalls DSL2000) nimmt immerhin noch knappe 1,2 Stunden in Anspruch, was für eine Videolänge von 10 Minuten in den wenigsten Fällen Sinn machen dürfte.

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