Die äußerst umstrittene Änderung an der Pendlerpauschale, die eine steuerliche Wirksamkeit des Arbeitswegs erst ab dem 21. Kilometer vorsah, ist vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden.
Bedeutet? Rückwirkend bis 2007 werden die vorläufig ausgestellten Steuerbescheide revidiert und alle Pendler dürfen sich auf eine mitunter kräftige Nachzahlung seitens der Finanzbehörde freuen.
In der Sueddeutschen ist zur Urteilsbegründung zu lesen:
Das Nettoprinzip besagt, dass der Fiskus vor der Besteuerung eines Einkommens die Aufwendungen abziehen muss, ohne die der Bürger eben jenes Einkommen nicht hätte erzielen können. In welchem Umfang dazu auch die Fahrtkosten zählen, ist aber weiter offen, denn die Karlsruher Richter teilen ausdrücklich Steinbrücks Haltung, dass es sich bei diesen Kosten um “gemischt veranlasste”, also beruflich wie privat bedingte Aufwendungen handelt. Damit bleibt der Politik ein großer Handlungsspielraum.
Etwas skurril sind die Statements aus Regierungskreisen – während einige Medien von “Ohrfeigen für die Regierung” sprechen, werden die Rückzahlungen für 2008 sowie die Mindereinnahmen für 2008 und 2009 von ca. 7,5 Mrd. € prompt als Konjunkturpaket verkauft.
Für den Zeitraum ab 2010 wird unterdessen schon spekuliert – aktuell heißester Tipp ist die Reduktion der Pauschale von 30 auf 20 ct/km. Darüber hinaus könnte ich noch ein paar weitere Ansätze vorschlagen: Erhöhung der Mineralölsteuer, Anpassung des Bußgeldkatalogs, Einführung einer PKW-Maut,… die Liste ist nahezu endlos und ich weiß nicht warum ich das Gefühl nicht loswerde, dass es sich nur um ein kurzes mediales Strohfeuer handelt…
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