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iPad-Productplacement vom Feinsten…

In unserem Parlament sind elektronische Helfer teilweise verpönt und teilweise auch verboten. Unter die Regelung fallen Notebooks, deren Nutzung untersagt ist und Handys, bei deren Gebrauch immerhin das Schreiben und Lesen von SMS toleriert wird. Weiterhin gehe ich davon aus, dass sich auch der Kalender im Handy regen Gebrauchs erfreut – das Telefonieren selbst bleibt jedoch tabu.

Nachdem Jimmy Schulz (FDP) heute strammen Schrittes zum Rednerpult ging und ganz selbstbewusst ein iPad als Unterstützung für seine Rede bereithielt, entbrannte die Diskussion um das Für und Wider der Elektronik im Bundestag.

Die Diskussion wird leider sehr leidenschaftlich und weniger objektiv und fachlich sinnvoll geführt. Dass die Verbote in anderen Ländern der Geschichte angehören mag ein Argument für die Lockerung sein – im Gegensatz dazu besteht selbstredend das Risiko der vollständigen Zerstörung der (gefühlt!) ohnehin maroden Meetingkultur.

Vielleicht würde die Lockerung des Verbots auch zu erhöhter Teilnehmeranzahl führen, da diese sich während belangloser Sitzungen um ihre aktuellen Themen kümmern könnten? Vielleicht wäre aber auch jede Diskussion beendet, weil die Köpfe hinter den Bildschirmen versinken.

Egal wie – ich hoffe, dass sich Herr Schmitz Schulz auch der zweiten Perspektive – der werbenden, produkt- und markenvertretenden Rolle – bewusst ist…

More: CIO, Winfuture, SZ und viele mehr.

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Onlinewahlkampf in Deutschland?!

Das amerikanische Vorbild – in Person Barack Obama – hallt nach. In der deutschen Polit-Szene wünscht man sich einen ähnlich spektakulären wie auch erfolgreichen Wahlkampf wie ihn der US-Präsident vollzogen hat. Lagerübergreifend versucht man nun krampfhaft, in Amerika erfolgreiche Konzepte zu kopieren, so dass nun gebloggt, getwittert und genetzwerkt wird. Wird es nun auch hier einen amerikanisch geprägten Wahlkampf geben? Unwahrscheinlich – und die Gründe liegen meines Erachtens nach nicht in fehlender Online-Affinität der Deutschen sondern vielmehr den Inhalten, die nicht nur schwer zu erahnen sind und an der Generation Web vorbeizielen sondern darüber hinaus im deutschen Wahlkampf meist wenig verlässlich und äußerst dünn sind.

Ein wenig gespannt bin ich schon, ob es hierzulande in den nächsten Jahren ein ähnliches Phänomen geben wird – und ein wenig ängstlich kann man in diesem Zusammenhang über die Rolle von Suchmaschinen werden. Es tut sich eine neue Dimension auf – Anforderungen der gesellschaftlichen Verantwortung. Bisher blieben die Skandale aus – erstaunlich vor dem Hintergrund der medialen Bandbreite und der Tatsache, dass manch SEO kaum eine Gelegenheit auslässt, im Scheinwerferlich Platz zu nehmen. Was wäre, wenn die allgemeinen Suchbegriffe wie “Kanzler 2009″ in den Top 10 lediglich Informationen zu einem der Kandidaten liefern – oder noch skurriler – die Suche nach “Angela Merkel” auf die Seite von Frank-Walter Steinmeier verweist?

Wer mal schmunzeln möchte, kann sich im StudiVZ die Profile von Angela Merkel, Frank-Walter Steinmeier, Jürgen Trittin, Lothar Bisky, Renate Künast und Guido Westerwelle zu Gemüte führen. Bei der Gelegenheit könnten die Betreiber eigentlich gleich die Probleme mit der Monetarisierung ihrer Portale sowie einige Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit den rechtlichen Rahmenbedingungen lösen. Warum? Weil der Aufbau einer Community in Dimensionen wie dem VZ-Konstrukt für eine Partei schlichtweg unmöglich ist und man sich somit nur auf die bestehenden Multiplikatoren verlassen kann – das wären in der Zielgruppe “U30″ Facebook und StudiVZ. Vielleicht erwähnen die Geschichtsbücher von morgen diesen Trend unter dem Begriff “Lobbyismus 2.0″.

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Freitag nach Eins macht jeder Seins…

Oder: Jeder hat frei – Freitag ab zwei. Phrasen gibt es zum Thema mehr als genug – aber wie handhaben unsere gewählten Vertreter den Start ins Wochenende? Grund genug, sich das Szenario einmal live anzusehen, so dass die Reise morgen nach Berlin führt und pünklich 13.00 das Parlament betreten wird.

Der Einladung des Bundestags liegt direkt ein Merkblatt bei, auf dem unmissverständlich darauf hingewiesen wird, dass Beifalls- und Missfallensbekundungen strengstens untersagt sind – darüber hinaus sind fotografische Aufnahmen ebenfalls verboten. Schade eigentlich :-) Noch bin ich positiv gestimmt und gehe davon aus, dass zumindest Zündstoff für Beifall oder Missfallen geboten wird.

Gern hätte ich an dieser Stelle das Adlon positiv hervorgehoben, die sich unlängst bei mir nach Verwendungsrechten für ein hier veröffentlichtes Bild zur Nutzung im Rahmen einer Werbekampagne erkundigten – leider war weder eine Entschädigung noch eine vergünstige Übernachtung im Rahmen der Möglichen. Da es sich mitnichten um eine Non-Profit-Organisation handelt, hoffe ich, das Bild nicht zufällig auf einem Flyer wiederzufinden.

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Vorratsdatenspeicherung beschlossen

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hat den Bundestag Bundesrat passiert und ist damit beschlossen. Als Quelle ist momentan leider nur N-TV zu nennen. Ich werden nachher noch ein Edit auf diesen Post mit den Stimmen der großen Blätter vornehmen.

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Scheinbar war ich heute morgen noch nicht fit. Jetzt die Richtigstellung: Der Bundesrat hat heute dem Gesetz der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. Unter heise.de ist folgendes zu lesen:

Mit einer Änderung von Paragraph 113 Telekommunikationsgesetz erlaube der Entwurf bereits, Surfer ohne richterlichen Beschluss anhand der genutzten IP-Adresse sechs Monate lang rückwirkend zu identifizieren. Damit werde “die Privatsphäre aller Telekommunikationsnutzer abgeschafft”, moniert Bettina Winsemann von der Initiative Stop1984. Sie erinnerte daran, dass der Innenexperte der SPD-Fraktion im Bundestag, Dieter Wiefelspütz, schon frühzeitig eingeräumt habe, dass es bei dem Vorhaben gar nicht um die zunächst vorgeschobene Bekämpfung des Terrorismus gehe.

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In der Onlineausgabe der Sächsischen Zeitung sind einige Details nachzulesen:

Erfasst werden Rufnummer, Uhrzeit, Datum der Verbindung, bei Handys auch der Standort zu Beginn des Gesprächs. Die Internetdaten werden ab 2009 festgehalten. Nicht gespeichert wird der Inhalt.

Telefone können künftig auch bei Korruptionsdelikten, gewerbs- oder bandenmäßigem Betrug, schweren Steuerdelikten, Menschenhandel oder auch Verbreitung von Kinderpornografie abgehört werden. Es gilt der Richtervorbehalt. Kritiker bemängeln, der Kernbereich privater Lebensführung könne beim Abhören anders als vorgeschrieben gar nicht geschützt werden, da die Gesprächsthemen am Telefon zu schnell wechselten. Hartenbach versicherte, der private Lebensbereich werde geschützt.

Einen absoluten Schutz haben Strafverteidiger, Seelsorger und Abgeordnete. Andere Gruppen wie Ärzte, Journalisten und die übrigen Anwälte erhalten einen relativen Schutz. Maßnahmen gegen diese Gruppen sind nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit zulässig. (dpa)

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