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GEZ abschaffen – oder halt doch nicht…

Der Autor der Seite GEZ-abschaffen.de, dessen Namen zwar überall zu lesen ist, hier jedoch keine Erwähnung finden soll, wurde vom NDR mit einem Abmahnschreiben beglückt. Soweit ist das rechtlich ansich unbedenklich – ärgerlicherweise folgte die Verhandlung, in der der Blogger unterlag. Streitgegenstand ist die namentliche Nennung von Mitarbeitern des NDR, was in meinen Augen so auch nicht ganz sauber erscheint.

Von den Vorfällen, die auf der Seite sehr umfangreich und mitunter auch sehr drastisch dargestellt werden, kann man nun halten was man möchte – tatsächlich handelt es sich jedoch um ein Dienstverhältnis der (genannten) Mitarbeiter mit ihrem Dienstherren, was für den genannten Mitarbeiter einige Pflichten mitsich bringt. Dass dieser nun für die Erledigung seiner Pflichten die “Höchststrafe” in Form der öffentlichen Diffamierung kassieren soll, scheint nicht angemessen. Für meinen Geschmack hätte die Dokumentation ohne Namensnennungen wohl ausgereicht, um der Öffentlichkeit einen kleinen Einblick in die Geschehnisse zu gewähren. Genau darin besteht auch die Forderung des Gerichts, was nachvollziehbar einen deutlichen Aufwand für den Autor bedeutet. Um dem Anliegen Ausdruck zu verleihen wurden dem Blogger 50.000 € “angedroht”. Ich hoffe, dass die Seite vor dem Hintergrund von Meinungsfreiheit und demokratischen Ansätzen trotz Aufwand und sicher nicht unerheblichen finanziellen Kriterien nicht vollständig verschwindet…

Leicht verwundert bin ich über die Reaktionen der Blogosphäre, werden doch meist datenschutzrechtliche Argumentationsketten aufgebaut. In der Vergangenheit gab es diverse Vorkommnisse, bei denen die Wucht der Schreiber auch gern mal größere Player in die Knie gezwungen hat – diesmal scheint es jedenfalls nicht so.

Links: Golem, Bunix, Petanews, 85qm, Tr3nd-news, u.v.m.

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Meinungsfreiheit in Foren und Blogs?

Ein Streit um ehrverletztende Äußerungen auf einer Web2.0-Plattform veranlasste ein Frankfurter Gericht, den Kläger “abfahren” zu lassen. Während bisher durchaus mit der Abstrafung von Administratoren zu rechnen war, ist der neuerliche Ansatz doch Web2.0-freundlicher.

Knackpunkt des Streits war nicht vom Betreiber der Seite erstellter Inhalt, den dieser nach Sichtung sofort wieder entfernt hatte. In einfachen Worten: der Betreiber eines Blogs haftet nicht zwingend für die zu seinen Beiträgen abgegebenen Kommentare. Das entspricht auch meinem Rechtsverständnis und macht Sinn.

Ganz so trivial wird die Diskussion im Detail allerdings nicht zu führen sein, da vom Seitenbetreiber verfasste Artikel ab einem gewissen Provokationsgrad Verleumdungen herausfordern könn(t)en. Nichts desto trotz ist der gefundene Weg auch da anwendbar – werden die Äußerungen nach Kenntnisnahme entfernt, sollte der Betreiber der Seite seiner Pflicht nachgekommen sein.

Eine Option dazu wäre, UGC nur über Moderation zuzulassen, was in der Praxis nicht praktikabel ist.

Das Gericht schränkt das Urteil auf nichtkommerzielle Projekte (wie zum Beispiel diese Seite hier) ein und die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Via Heise.

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