Bücher über die Anfertigung von Bewerbungsunterlagen dürfte es zu Hauf geben – und aller Voraussicht nach geben die Jobsuchenden alles, um nicht durch die kritischen Personaler aussortiert zu werden. Da es in einigen Fällen die “Soft Facts” sein sollen (wobei ich mir schon in diesem Punkt unsicher bin), die den Bewerbern ohne eigenes Verschulden jegliche Chance auf die avisierte Position nehmen, sind nun schlaue Leute aus der Antidiskriminierungsstelle des Bundes auf die Idee gekommen, die Bewerbungsunterlagen zu anonymisieren. So soll weder ein Bild noch der Name und gleich garnicht das Alter des Bewerbers schwarz auf weiß übermittelt werden.
Stattdessen entscheidet nach den Vorstellungen des Familienministeriums ausschließlich die Qualifikation über die Stelle.
Klingt logisch? Naja… Einerseits ergeben sich aus dem Rest der Unterlagen durchaus tiefgreifende Informationen zum Alter / der Herkunft / etc. des Bewerbers, die tatsächlich ohne nennenswerte Informationsverluste der Bewerbermappe nicht zu “kaschieren” sind. Andererseits bestehen Bewerbungsverfahren in fast allen Fällen weiterhin aus Gesprächen und Assessment Centern, deren Einfluss auf die Entscheidung doch erheblich ist. Weiterhin könnte man jetzt darüber munkeln, in welchem Maß die “Soft Skills” – also maßgeblich persönliche Eigenschaften der Person – in der späten Phase des Bewerbungsprozess Einfluss auf die Entscheidung nehmen.
So gesehen habe ich zwar nicht des politischen Willens wegen – allerdings des Vorschlags zur Methodik doch erheblich Zweifel in Punkto Umsetzbarkeit…
Via Golem.
