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Polizei “beschaffungskriminell”?

Wie in verschiedenen Medien berichtet wurde, kam es letztens zu einem bizarren Fall bei der Verwendung beschlagnahmter Gegenstände. So gab es einen “Verwendungsvorschlag” für einen beschlagnahmten PC für den Polizeidienst. Bei Golem ist weiter zu lesen:

“Eine Verwertung als Auswerterechner der Polizei erscheint angesichts der starken Leistungsdaten und der klaren Multimediaausrichtung des Systems jedoch sinnvoller. Die externe Festplatte ist aufgrund der besonders großen Speicherkapazität geradezu prädestiniert für einen Einsatz im Bereich der Auswertung von Internetkriminalität.” So heißt es in dem “Verwertungsvorschlag” eines Justizoberinspektors für ein Medion-PC, das im Zuge eines Strafverfahrens der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen einen Tauschbörsennutzer beschlagnahmt wurde.

Der Verteidiger-Anwalt mutmaßt im Kanzlei-Blog:

Ganz offenbar ist also geplant, mit dem schnellen Rechner des Mandanten weitere Filesharer aufzuspüren und dingfest zu machen.

Da muss ich mich allerdings schon fragen, wozu man da einen voll multimediafähigen Aldi-PC benötigt. Ich könnte mir eher vorstellen, dass dies das erste Gerät mit anständiger Grafikkarte wäre und somit auch für die kurzweilige Pause geeignet ist.

Desweiteren gibt es den vollständigen Verwendungsvorschlag zum Download.