Nachdem mein Fahrzeug in der Nacht von Sonntag zu Montag gestohlen wurde und ich nun eine Weile hin und her überlegt habe, bin ich zu dem Schluss gekommen, dass ich das weitere Verfahren (hoffentlich übersichtlich) hier einstellen werde. Warum? Weil ich schlicht und ergreifend nicht ausreichend valide Informationen finde und das tolle Internet (was sonst alles weiß) scheinbar eine Menge gefährlichen Halbwissens bereithält. Hiermit startet also mein persönlicher Erfahrungsbericht über Behörden und Versicherungen :-)
Angaben der Polizei sowie der Versicherungsgesellschaft zufolge handelt es sich bei dieser Fahrzeugkategorie um “Exportware” – die Wahrscheinlichkeit, dass sich das gute Stück wieder anfindet sei extrem gering. Auszuschließen ist auch dieser Anwendungsfall natürlich nicht – mit welchem Fahrzeugzustand auch immer…
Vorerst konnte ich folgende “Tasks” identifizieren, wobei ich anmerken kann, dass die Auskunft der Versicherungsgesellschaft wesentlich wertvoller ist als die der Polizeibehörde(n) – dazu aber in einem späteren Beitrag mehr.
- Anzeige erstatten
- Versicherung in Kenntnis setzen
- Papiere und Schlüssel bereitlegen
- Fahrzeug abmelden (Bedingung: polizeiliche Anzeige ist erstattet)
- Warten
Zu Punkt 5 kann ich anmerken, dass sich innerhalb der ersten 4 Wochen versicherungsseitig nichts bewegt. Dieser Umstand ist höchst ärgerlich, da man seitens der eigenen Kasko-Versicherungen keinen Mietwagen in Anspruch nehmen kann und somit in erster Linie ein Mobilitätsproblem erleidet.
Etwas überraschend kam in einem Zwischensatz die Anmerkung, dass sich der Schutzbrief der Sache annehmen würde – tatsächlich sind bei der HUK / HUK24 bis zu 7 Tage Mietwagen möglich. Die weitere autofreie Zeit darf man sich dann jedoch selbst organisieren – besonders schlecht (und in dem Zusammenhang allem voran besonders teuer) also für Leute die gern und oft unterwegs sind.
Weiterhin kann ich empfehlen, über die im Auto zurückgebliebenen Gegenstände / Dokumente nachzudenken und ggf. geeignete Maßnahmen zu ergreifen…
