Allen Autofahrern sei für 2009 geraten, dass angemessene und regeltreue Fahrweise die Vorsatzliste anführt. Einmal mehr wurden die fälligen Beträge für Verstöße im Straßenverkehr deutlich angehoben.
Politische Begründungen hin oder her – ich fand die alte Regelung schon reichlich. Überdenkt man die mitunter zweifelhaften Standplätze der Ordnungshüter mit Fotoequipment, hätte ich mich nicht für eine Erhöhung ausgesprochen. Stattdessen könnte man insbesondere vor Schulen von Gefährdung ausgehen und diese Regelung greifen lassen. Der Blitzer vorm Ortsausgangsschild, welches schon mittem im Wald platziert ist, sollte fairerweise günstiger zu haben sein. Wie auch immer, folgend einige wichtige Änderungen:
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (innerorts / außerorts):
- 21-25 km/h 80/70 €
- 26-30 km/h 100/80 €
- 31-40 km/h 160/120 €
- …
- > 70 km/h 680 / 600 €
Überfahren einer roten Ampel:
- 90 €
- 200 €, wenn länger als 1 Sekunde rot war
- 320 € mit Gefährdung
- 360 € mit Sachbeschädigung
Die Strafen für Abstandsdelikte sind ebenso kräftig gestiegen, wobei der Mindestabstand ein Viertel der aktuellen Geschwindigkeit beträgt (fünf Zehntel des halben Tachowertes). Bei mehr als 130 km/h wären folgende Strafen fällig (in Klammern der Schwellwert bei 180 km/h):
- < 5/10 vom halben Tacho – 100 € (45 m)
- < 4/10 vom halben Tacho – 180 € (36 m)
- < 3/10 vom halben Tacho – 240 € (27 m)
- < 2/10 vom halben Tacho – 320 € (18 m)
- < 1/10 vom halben Tacho – 400 € (9 m)
Für die anstehenden Autobahnfahrten ist also Vorsicht unter Brücken geboten.
