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Die leidige Frage des Impressums…

Das Problem der Anbieterkennzeichnung nach Telemediengesetz ist nicht von gestern und die Tipps zur korrekten Gestaltung so zahlreich, dass einem ganz schwindelig werden kann.

Ein beruhigender Punkt für ängstliche Betreiber: die Anbieterkennzeichnungspflicht gibt es nur für geschäftsmäßige Angebote. Dabei spielt es allerdings keine Rolle, ob tatsächlich Einnahmen generiert werden, sondern vielmehr ob Einnahmen erzeugt werden könnten (was durchaus an andere Institutionen erinnert). Betreibt man also eine Seite, auf der einige Bilder der Familie zu sehen sind, kann getrost Verzicht geübt werden. Ungeachtet dieser Tatsache, sollte man sich (für den Fall, dass man nicht anonym hostet oder “schummelt”) darüber im Klaren sein, dass die Angaben über den Betreiber einer Seite über die Abfrage der Domaininformationen (per Whois) ermittelt werden können.

Eine interessante Lektüre ist das 8-seitige Dokument, was sich (hier als pdf) allemal in 10 Minuten lesen lässt. Das Angebot stammt vom Bundesministerium der Justiz.

Reaktionen: Golem, Silberlinge, DS-IGN, Digital Thoughts, Zentrum des Wahnsinns, Dinofuss und viele mehr :-)

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Ebay gibt sich die Kugel – nicht schnell aber stetig…

Der zunehmende Druck auf den Online-Auktionär eBay führt mehr und mehr zu Änderungen, die nicht ausschließlich dem Wohle des Kunden dienlich sind. Die neueste Idee umfasst das Angebot eines Pauschaltarifs – statt bisher monatlichen 19,95 € zuzüglich Einstellgebühren pro Artikel hat der gewerbliche Verkäufer nun auch die Option einer Flatrate – für 299 € kann der geneigte Spammer Verkäufer nun so viele Artikel einstellen wie ihm lieb ist. Die Verkaufsprovision ändert sich allerdings nicht – sie bleibt zwischen 6 und 17% (abhängig vom Produkt, Preis,…).

Tatsächlich löst eBay für die Verkäufer ein Problem: Artikel, welche nicht verkauft wurden kosteten trotzdem Geld. Der unschlagbare Vorteil liegt allerdings darin, dass sich darüber die Menge der Artikel auf der gesamten Plattform selbst reguliert hat.

Meine Prognose für die nächste Zeit: Verkäufer spammen die gesamte Plattform mit Produkten zu, die ansich niemand braucht – für den Käufer sinkt die Attraktivität der Plattform dadurch stetig, bis der Nullpunkt erreicht ist. Wer günstig im Netz einkaufen möchte, hat mittlerweile die Wahl: neben Amazon haben sich diverse Preissuchportale etabliert, auf denen man wirklich komfortabel zu einem Produkt viele Anbieter sortiert nach Angebotspreisen suchen kann. Im Gegensatz dazu wird man bei spamBay zu einem Produkt eine endlose Anzahl Trefferseiten von einem Anbieter zu sehen bekommen. Reell vergleichen? Fehlanzeige.

Groß-Selbeck rechnet kurz vor, was sich preislich für den Verkäufer ändern könnte:

Wie sich das insgesamt nicht ganz einfach bleibende neue Gebührensystem für gewerbliche Händler konkret auswirken wird, lässt sich laut Groß-Selbeck nicht pauschal sagen. Er rechnete an Beispielen vor, dass etwa ein Buch für 29 Euro künftig trotz einberechneter PayPal-Gebühren mit einer Verkaufsgebühr in Höhe von 4,40 statt 5,08 Euro zu Buche schlage. Wer einen iPod Toch für 300 Euro verkaufe, müsse dagegen mit einer Steigerung der Verkaufsgebühr um fünf Euro rechnen

Es sind jetzt schon keine hochpreisigen Produkte mehr auf eBay zu finden – das soll sich durch diese Anpassung ändern?!

Dem Käuferschutz, von dem mir noch kein Fall zu Ohren gekommen ist, in dem er gegriffen hat, nimmt man jetzt die 1000€-Obergrenze. Damit sind nicht versicherte Produkte unendlich versichert – hurra!

Via Heise und Golem.