Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar ist bekannt für seine absolute Haltung bezüglich der Speicherung personenbezogener Daten. Seit geraumer Zeit streitet er mit Google über den Webmasterdienst Google Analytics, der umfängliche – anonymisierte - Auswertungen zu Besuchern, Zugriffsquellen, … zulässt.
Nun ist Herr Caspar selbst in Bedrängung geraten, da auf seiner dienstlichen Internetpräsenz (datenschutz-hamburg.de) ebenfalls eine Trackingsoftware Besucher mitzeichnete. Die einzig valide Konsequenz war die Abschaltung der Seite.
Der Anbeiter des Trackers, der auf besagter Seite seinen Dienst verrichtet, versicherte “Datenschutzkonformität” bis ab Juli 2011 – ob die Seiten bis dahin offline bleiben? Unsicher…
Was genau man unter “Datenschutzkonformität” verstehen möchte, wäre in meinen Augen ebenfalls noch zu diskutieren. Im Gegensatz zu Google speichert das Unternehmen die IP-Adressen lediglich 10 Minuten (zur Identifikation der Verortung). Google behält die Daten (inkl. IP-Adresse) zwar, jedoch können Nutzer nicht auf diese Informationen zugreifen. Wer in letzter Konsequenz Verantwortung trägt (Tracking-Anbieter / Tracking-Nutzer), muss unbedingt intensiv untersucht werden – die Ansicht von Herrn Caspar (Tracking-Nutzer) kann ich diesbezüglich nicht teilen. Für die datenschutzkonforme Erfassung der Verbindungsdaten meines Telefonvertrages ist aller Logik folgend auch der Dienstleister verantwortlich.
Basierend auf der bisherigen Entwicklung kann man wohl davon ausgehen, dass eine klare Definition der kritischen Begrifflichkeiten sowie eine nachvollziehbare Abgrenzung der potenziellen Konstellationen in nächster Zeit nicht mit übereinstimmendem Committment verabschiedet wird. Stattdessen wird man wohl nach der Vorstellung von Herrn Caspar vorzugsweise einen “beispielhaften Prozess” führen und den Versuch einer abschreckenden Bestrafung unternehmen.
Es bleibt also vorerst alles wie es ist: Rechtssicherheit? Fehlanzeige…
