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GEZ abschaffen – oder halt doch nicht…

Der Autor der Seite GEZ-abschaffen.de, dessen Namen zwar überall zu lesen ist, hier jedoch keine Erwähnung finden soll, wurde vom NDR mit einem Abmahnschreiben beglückt. Soweit ist das rechtlich ansich unbedenklich – ärgerlicherweise folgte die Verhandlung, in der der Blogger unterlag. Streitgegenstand ist die namentliche Nennung von Mitarbeitern des NDR, was in meinen Augen so auch nicht ganz sauber erscheint.

Von den Vorfällen, die auf der Seite sehr umfangreich und mitunter auch sehr drastisch dargestellt werden, kann man nun halten was man möchte – tatsächlich handelt es sich jedoch um ein Dienstverhältnis der (genannten) Mitarbeiter mit ihrem Dienstherren, was für den genannten Mitarbeiter einige Pflichten mitsich bringt. Dass dieser nun für die Erledigung seiner Pflichten die “Höchststrafe” in Form der öffentlichen Diffamierung kassieren soll, scheint nicht angemessen. Für meinen Geschmack hätte die Dokumentation ohne Namensnennungen wohl ausgereicht, um der Öffentlichkeit einen kleinen Einblick in die Geschehnisse zu gewähren. Genau darin besteht auch die Forderung des Gerichts, was nachvollziehbar einen deutlichen Aufwand für den Autor bedeutet. Um dem Anliegen Ausdruck zu verleihen wurden dem Blogger 50.000 € “angedroht”. Ich hoffe, dass die Seite vor dem Hintergrund von Meinungsfreiheit und demokratischen Ansätzen trotz Aufwand und sicher nicht unerheblichen finanziellen Kriterien nicht vollständig verschwindet…

Leicht verwundert bin ich über die Reaktionen der Blogosphäre, werden doch meist datenschutzrechtliche Argumentationsketten aufgebaut. In der Vergangenheit gab es diverse Vorkommnisse, bei denen die Wucht der Schreiber auch gern mal größere Player in die Knie gezwungen hat – diesmal scheint es jedenfalls nicht so.

Links: Golem, Bunix, Petanews, 85qm, Tr3nd-news, u.v.m.

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Deutsche Bahn gibt Abmahnung auf

Im Falle der Abmahnung gegen Markus Beckedahl (netzpolitik.org) macht die Bahn einen ziemlich unrühmlichen Rückzieher. Wie so oft bei Streitigkeiten in Web2.0-Angelegenheiten ist man offensichtlich einmal mehr überrascht über das Strohfeuer, welches sich in solchen Angelegenheiten entzündet. Dem Blogger dürfte es nur Recht sein, da kaum ein großes Medium diesen Vorfall ausgelassen hat.

Im gleichen Atemzug kam auch Herrn Mehdorns Entschuldigung in Richtung der Bahn-Belegschaft auf Grund der Pannen, die zum Datenskandals führten.

Markus einen herzlichen Glückwunsch für den zusätzlichen Traffic und die Aufmerksamkeit sowie allen anderen ein schönes Wochenende! :-)

Via Golem, Heise, Netzpolitik.org,…

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Abgemahnt von der Deutschen Bahn

In letzter Zeit ist es um das Thema Abmahnungen etwas ruhiger zugegangen, was nicht heißt, dass es das nicht mehr gibt. Aktuell prominentester Fall ist Markus Beckedahl, Betreiber von netzpolitik.org, der Post von der Rechtsabteilung der Deutschen Bahn erhielt. Der Vorwurf besteht in der Veröffentlichung eines Vermerks des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit, dessen Inhalt nach Ansicht der Bahn auf die Geschäftsbeziehungen zwischen DB AG und der Network Deutschland GmbH abzielt.

Der Artikel selbst sollte wohl eher über die Datenschutzpanne bei der Bahn informieren.

In solchen Fällen ist guter Rat meist teuer, so dass wohl anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden dürfte. Aktuell wird die Frage (in der Hoffnung auf mitlesende Juristen) im Blog diskutiert. Darüber hinaus hilft das Team Jaschinski Biere Brexl aus Berlin, die sich auf  “Digitales” spezialisiert haben.

Viel Erfolg und möglichst wenig Kosten!

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Herbe Klatsche für Musikindustrie – Freibrief für FileSharing

Die Verfolgung von Tauschbörsennutzern wird in der nächsten Zeit defakto eingestellt. Nachdem sich in letzter Zeit einige Anwälte mit Abmahnungen gründlich saniert haben dürften – und dabei für meinen Geschmack auch an der einen oder anderen Stelle gegen den “guten Geschmack” verstoßen haben – geben die Generalstaatsanwälte jetzt eine klare Richtung vor: Schluss damit!

Fakt ist zum Einen, dass Personen abgemahnt wurden, die tatsächlich vollkommen unschuldig waren, da der Nutzer ganz und garnicht immer der Anschlussinhaber ist und zum Anderen, dass kein Schaden zu beziffern ist. Rechtlich ansich irrelevant aber trotzdem interessant ist die Frage, ob sich die Nutzer die Musiktitel gekauft hätten, wenn es diesen “Vertriebsweg” nicht gegeben hätte. Die Umsätze legaler Downloadanbieter verraten aber doch, dass ein Kriterium gegen den Kauf der Preis ist.

Pünklich zu dieser Meldung kommt auch gleich noch die Ankündigung, dass SonyBMG einen mp3-Downloadshop eröffnet – passt doch irgendwie zusammen. Die Preise für ein komplettes Album bewegen sich zwischen 7 und 10 € – Einzeltitel sollen für 1,19 erhältlich sein.

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