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Pimp my Bewerbungsunterlage?

Bücher über die Anfertigung von Bewerbungsunterlagen dürfte es zu Hauf geben – und aller Voraussicht nach geben die Jobsuchenden alles, um nicht durch die kritischen Personaler aussortiert zu werden. Da es in einigen Fällen die “Soft Facts” sein sollen (wobei ich mir schon in diesem Punkt unsicher bin), die den Bewerbern ohne eigenes Verschulden jegliche Chance auf die avisierte Position nehmen, sind nun schlaue Leute aus der Antidiskriminierungsstelle des Bundes auf die Idee gekommen, die Bewerbungsunterlagen zu anonymisieren. So soll weder ein Bild noch der Name und gleich garnicht das Alter des Bewerbers schwarz auf weiß übermittelt werden.

Stattdessen entscheidet nach den Vorstellungen des Familienministeriums ausschließlich die Qualifikation über die Stelle.

Klingt logisch? Naja… Einerseits ergeben sich aus dem Rest der Unterlagen durchaus tiefgreifende Informationen zum Alter / der Herkunft / etc. des Bewerbers, die tatsächlich ohne nennenswerte Informationsverluste der Bewerbermappe nicht zu “kaschieren” sind. Andererseits bestehen  Bewerbungsverfahren in fast allen Fällen weiterhin aus Gesprächen und Assessment Centern, deren Einfluss auf die Entscheidung doch erheblich ist. Weiterhin könnte man jetzt darüber munkeln, in welchem Maß die “Soft Skills” – also maßgeblich persönliche Eigenschaften der Person – in der späten Phase des Bewerbungsprozess Einfluss auf die Entscheidung nehmen.

So gesehen habe ich zwar nicht des politischen Willens wegen – allerdings des Vorschlags zur Methodik doch erheblich Zweifel in Punkto Umsetzbarkeit…

Via Golem.

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Internethandel: Angebot und Annahme

Interessant zu wissen: das Angebot von Waren in einem Onlineshop entspricht der Auslage im Supermarkt. Es handelt sich somit noch nicht um ein rechtskräftiges Angebot. Erst der Käufer unterbreitet mit seiner Bestellung das Angebot, welches durch den Händler auch nicht durch den Versand einer Bestätigungsmail sondern erst durch die Bereitstellung der Ware selbst angenommen wird. Der Kaufvertrag kommt somit erst dann zustande, wenn das Produkt beim Käufer vorliegt.

So scheiterte ein Kunde mit seiner Forderung nach der Lieferung der bestellten Ware vor dem Landgericht München. Der Händler hatte sich bei der Bepreisung in seinem Webshop vertan und verweigerte die Lieferung der Ware – zu Recht.

Via Golem.

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Der neue Audi A8L – Vorsprung durch Technik?

Es scheint so sensationell, dass sogar die FAZ einen Artikel zum neuen Audi A8L spendiert und das Produkt (wenngleich es für die Masse der Bevölkerung wohl eher nicht in diesem und nächsten Jahr geordert wird) überschwänglich lobend anpreist. Meinen Glückwunsch an die Marketingabteilung des Automobilherstellers!

Neben den kommerziellen Rahmenbedingungen (ja – so einen Wagen kann man schon für 79.900 € plus Überführungskosten fahren) finden sich im Artikel einige technische Möglichkeiten der Luxus-Karosse. So wirbt man heute im Luxus-Segment nicht mehr mit “Wohnzimmerfeeling” sondern ausgeklügelten Fahrerassistenzsystemen.

Diverse elektronische Assistenten sollen das Fahren sicherer machen: Abstandsregelung, Spurwechselwarner, Nachtsichtkamera, Parkhilfe und schließlich das “Audi pre sense”. Das soll einen drohenden Unfall erkennen, ihn möglichst verhindern oder zumindest seine Folgen mindern.

Aus der aktuell wiederbelebten Diskussion zum Thema Autodiebstahl und Diebstahlsicherung: insbesondere über die Diebstahlsicherung ist leider nichts zu lesen – ich nehme an, dass man es bei Lenkradschloss, Zentralverriegelung und Wegfahrsperre belässt. Aller Voraussicht nach kann der geneigte Käufer für einen kleinen vierstelligen Betrag noch ein GPS-Ortungssystem erwerben, welches dann die Route des “Käufers” übersichtlich bis zum nächsten LKW darstellbar macht.

Wer also Interesse am neuen Audi A8 bzw. dem neuen Audi A8L hat, kann nun beim Händler vorstellig werden :-)

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Berlin: Flughafen Tempelhof

Nach einigen Tagen Ruhe hier im Blog möchte ich heute gleich zum Doppelschlag ausholen. Der letzte Besuch der Bundeshauptstadt Berlin ging mit einem Besuch des geschlossenen Flughafens Tempelhof einher.

Das durchaus beeindruckende Gelände mitten im Stadtgebiet ist mittlerweile für die Bevölkerung geöffnet. Anders verhält es sich leider mit den ausladenden Gebäuden. Diese sind zu Teilen in Nutzung – zu weiteren Teilen stehen sie leer und warten auf ein neues Bewirtschaftungskonzept. Die Gebäude darf man nach Zahlung von zarten 12 € in Form einer Führung besichtigen – na gut, immerhin.

Die Sperrung der Gebäude hat natürlich auch etwas Gutes: abgesehen von einer gewissen Leere auf Grund fehlender Passagiere ist das Gelände bisher von Vandalismus nahezu verschont geblieben – für eine weitergehende Nutzung wohl ein entscheidendes Kriterium. Eine kleine Besonderheits gab es an dem Tag, als wir da waren: auf Grund eines (nicht näher spezifizierbaren) Schlager-Events waren Teile des Flughafens durchaus belebt.

Der Preis, den Berlin dafür zahlt? 8 Mio. € – wobei der nette Herr lediglich die Summe, nicht jedoch die Positionen für Betrieb, Erhalt und Sicherung nannte. Um nicht weiter zu langweilen und mal wieder was zum Ansehen zu präsentieren: meine (zugegebenermaßen experimentell bearbeiteten) Eindrücke vom Rundgang. Was gibts zu sehen?

  • das Außengelände mit Rollfeld
  • die Bilder vom Gebäuderundgang inklusive Haupthalle sowie einiger historischer Relikte (wirklich interessant fand ich die Basketball-Arena mit angeschlossener Kneipe und Bowlingbahn, die die Amerikaner in der Nachkriegszeit errichteten)
  • die Bunkeranlage inklusive des Bunkers, der als Lager genutzt durch die Sowjets bei der Einnahme Berlins in Brand gesetzt wurde (ich hoffe, die provideten Informationen stimmen auch :-))
  • die Controllingtafel des Kraftwerks, welches zeitweilig neben dem gesamten Energiebedarfs des Flughafens noch bis zu 100.000 Haushalte versorgte
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Jörg Kachelmann ist frei!

Vier Monate und zahlreiche – mitunter wilde – Spekulationen sowie ebenso viele Tiefschläge gegen den vermeintlichen Täter später wurde Jörg Kachelmann am heutigen Tage aus der Untersuchungshaft entlassen.

Medienberichten zufolge besteht zum aktuellen Zeitpunkt “kein dringender Tatverdacht” mehr – Verdunklungs- und Fluchtgefahr halten die verantwortlichen Richter (diesmal vom Oberlandesgericht Karlsruhe) offenbar auch für unwahrscheinlich.

Unabhängig von der Entlassung des Meteorologen wird am 6. September der Prozess auf Basis der Vorwürfe eröffnet. Ohne den Ausgang des Verfahrens vorwegnehmen zu wollen würde mich interessieren inwieweit der Steuerzahler für diese (zumindest bis zum heutigen Tage) desaströse Vorstellung aufkommen wird…

Erstaunt bin ich über die Gelassenheit, mit der Herr Kachelmann einerseits mit den Vorwürfen sowie andererseits mit seiner Inhaftierung umgeht.

Ob die Freilassung – wie an einigen Stellen intensiv diskutiert – wirklich Auswirkungen auf die Großwetterlage haben wird, wage ich zu bezweifeln…

More: FAZ, Spiegel.

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Krankenkassenbeiträge runter!

Während die Kassenbeiträge steigen und mittlerweile sogar Zusatzbeiträge für kräftigere Menschen öffentlich diskutiert werden, neige ich dazu, mich für sinnvolle Verschiebungen der Aufwände auszusprechen.

Mir erscheint die im Video vorgestellte Idee besser als jeder aufgezwungene Sport – insbesondere die teilweise krankenkassengesponsorten Fitnessstudiobesuche erscheinen mir unter Kostengesichtspunkten wenig sinnvoll – verursachen doch falsch ausgeführte Trainingseinheiten mit viel zu hohen Gewichtsbelastungen (weil viel viel hilft!) dauerhafte Folgekosten für die medizinische Nachbehandlung.

Bevor der Eindruck entsteht, dass ich gegen Bewegung und für stilles Sitzen und Liegen plädiere, empfehle ich dass Video und wünsche allen sportlichen und weniger sportlichen Lesern ein schönes (wenn auch etwas kühleres) Wochenende!

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