Unglaublich aber wahr: wer in der Vergangenheit gegen in der Nachbarschaft ansässige Kitas bzw. Spielplätze vorgehen wollte, konnte das unter dem rechtlichen Rahmen des Immissionsschutzgesetzes durchaus mit Aussicht auf Erfolg tun. Die über den definierten Grenzwerten liegende Geräuschentwicklung hatte dann eine gute Chance als “Umweltschaden” klassifiziert und mit einem Maßnahmenplan hinterlegt zu werden. Respekt vor denen, die einerseits derlei Verfahren eröffnet und darüberhinaus denen, die einschlägig entschieden haben – ganz schön mutig…
Damit soll nun (glücklicherweise) Schluss sein. Das Bundesumweltministerium plant eine Änderung am Immissionsschutzgesetz, welche insbesondere die durch Kinder erzeugte Geräuschkulisse explizit ausschließt. Nachdem mir letztens schon ein Artikel zu einem Einzelvorfall in die Hände geraten war, bin ich doch erleichtert, dass es zumindest Bestrebungen gibt, diesen Missstand zu beseitigen.
Ich denke noch ein wenig darüber nach, wie sich derlei Meldungen in unsere Gesellschaft eingliedern und wünsche allen einen schönen Wochenendausklang :-)
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