Da heute nicht der 1. April ist, muss man die Meldung wohl für bare Münze nehmen. Einige Mobilfunkanbieter haben begonnen, zum Ende eines Mobilfunkvertrages eine saftige Pfandgebühr zu erheben. Insgesamt sieben Mobilfunkanbieter erheben so zwischen 10 und 30 € – oftmals ohne, dass der Kunde dies registriert.
Die Begründungen hören sich haarsträubend an und passen sich in die Urteilsfindung des BGH vor einigen Tagen ein:
Drillisch-Sprecher Peter Eggers sagte den Verbraucherschützern zur Begründung: “Da sich auf der SIM-Karte kundenunabhängige Daten Dritter befinden, ist eine Rückforderung sinnvoll.” Die Chips“fachgerecht unbrauchbar” zu machen, sei auch im Interesse der Kunden. Talkline erklärte, es ginge darum, “das Eigentum an den SIM-Karten für den jeweiligen Netzbetreiber zu bewahren”. Die E-Plus-Marke Base argumentiert mit ihrer “Verantwortung gegenüber der Umwelt” für die Rückgabe des “Elektroschrotts”.
Eine Perspektive fehlt hier natürlich vollständig: die des Kunden. Wie jeder Handynutzer weiß, befinden sich auf der SIM-Karte neben einigen nach Vertragsende völlig unbrauchbaren Zahlencodes gut und gern auch das Telefonbuch sowie die SMS-Nachrichten des Kunden. Sofern ich also demnächst die Karte meines gekündigten Vertrages zurücksende, werde ich wohl einen Verwertungs- / Verwendungs- / Vernichtungsnachweis fordern. Mit Spannung erwarte ich jetzt schon die Antwort.
Ich hoffe doch, dass sich die mitunter wirklich fraglichen Methoden der Telekommunikationsanbieter in die Köpfe der Menschen fressen und als Entscheidungskriterium für künftige Vertragsabschlüsse das typische Geschäftsgebahren mit einfließt.
Im Übrigen: die Rechnung – falsch, betrügerisch oder mitnichten nachvollziehbar – nicht zu bezahlen, ist keine gute Idee, da insbesondere der TK-Markt auf tatkräftige Unterstützung von Inkassodienstleistern setzt. Auch wenn die Kommunikationskanäle in abartiger Art und Weise auf Vertrieb und Umsatzgenerierung getrimmt sind, hilft in erster Linie nur der frustrierende Klärungsversuch mit dem Anbieter.
Mein Fazit: Schöner Unfug, der – ohne jeglichen Mehrwert und zur völligen Frustration der Betroffenen – jährlich eine vermutlich nicht zu verachtende Position auf der Haben-Seite der Anbieter erzeugt. Bei den riesigen und auf Verwirrung getrimmten Abkommen beim Abschluss eines Mobilfunkvertrages hoffe ich, dass wenigstens dieser Umstand nicht noch als “rechtssicher” durch die Instanzen geht.
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“haben begonnen”?
Was für ein Schwachsinn, das Kartenpfand gibt’s schon seit Jahren.
“ohne, dass der Kunde dies registriert”
Doppelschwachsinn. Das Pfand steht dick und fett in den Servicegebühren. Bei Kündigung wird man sogar nochmal schrifltich dran erinnert, dass ein Pfand anfällt wenn man die Karte nicht zurückschickt.
Das Pfand ist natürlich Unsinn und lediglich ein Versuch, mit lesebeeinträchtigten Kunden nochmal Kohle zu machen, aber daraus jetzt so ein Trärä zu machen, naja…
Bei solchen Meldungen weiß ich nie, ob ich lachen oder weinen soll?! Ich frage mich immer, ob die Damen und Herren, die diese Klauseln formulieren, so überheblich sind und den Rest der Menschheit einfach für blöd halten? Erinnert mich im übrigen auch sehr an die Energieversorger, wenn diese mal wieder ihre Preiserhöhungen begründen wollen.
@Nikolaus: ich habe schon einige Mobilfunkverträge gekündigt und bisher ist mir eine derartige Gebühr noch nicht über den Weg gelaufen. Auch beim Abschluss eines Vertrages habe ich noch nichts von einer derartigen Gebühr gehört(!) Dass diese auf der Rechnung steht, ist klar – wie genau es die Kunden mit den Rechnungen nehmen ist aber ebenso klar… Die “Nicht-bemerkt-Quote” liegt meines Erachtens nach mitnichten bei “0″…
In Anbetracht der neuerlichen Entwicklungen würde ich mich für eine Änderung der Gesetzgebung bezüglich der Hinweispflichten der Diensteanbieter aussprechen. Dass es mittlerweile gängige Praxis ist, den Kunden regelrecht für dumm zu verkaufen ist meiner Meinung nach mehr als bedenklich.
Unter den aktuellen Gegebenheiten und zur schnellen Klärung wäre auch eine rechtliche Einordnung nach Fernabsatzgesetz eine Alternative: der Kunde kann mitnichten innerhalb von 30 Minuten begreifen, was für eine Leistung sich hinter dem Angebot verbirgt und wie die Kostenstruktur aufgebaut ist. Von Beratung kann somit auch keine Rede sein. Eine 14-tägige Rückgabefrist halte ich zur Erhöhung der Beratungsqualität durchaus für angemessen.