Nachdem sich Jahrzehnte lang im Automobil nicht wirklich viel bewegt hat (von Sicherheitssystemen und einigem Komfort abgesehen), kommt die Entwicklungsmaschinerie langsam in Gang. Multimedialem Entertainment in Form von Navigationsgeräten und HiFi-Anlagen folgten unterstützende Sicherheitssyteme (“Fahrerassistenzsysteme”).
Denkt man weiter, könnten die logische Konsequenz Fahrautomaten sein, die den Wagen automatisiert von einem Standort zum nächsten bringen. Google und die Technische Universität Augsburg haben jetzt in Braunschweig einen solchen automatischen Wagen fahren lassen.
Aus Sicherheitsgründen saß (trotz der Erwartung solider Leistungen der Technik) ein Fahrer am Steuer. Wie ich den Artikel bei Golem lese, frage ich mich ob ein Fahrautomat nach aktueller rechtlicher Lage denn zulässig wäre?
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Tatsächlich ist die juristische und die versicherungstechnische Situation mit das Hauptproblem. Wer haftet bei einem Unfall und wer hat Schuld? Andererseits hat das Auto ein PRotokoll und Kameras…
Erst neulich gab es einen Unfall mit einem Roboterauto, aber dann stellte sich heraus, der Mensch ist gefahren ;)
http://www.autonomes-fahren.de/roboterauto-von-google-baut-einen-unfall/
Na schauen wir mal – rein technisch kann ich mir das schon vorstellen – rechtich jedoch nicht so recht. Aber ich lass mich auch gern eines Besseren belehren :-)