Archiv vom August 2010

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Internethandel: Angebot und Annahme

Interessant zu wissen: das Angebot von Waren in einem Onlineshop entspricht der Auslage im Supermarkt. Es handelt sich somit noch nicht um ein rechtskräftiges Angebot. Erst der Käufer unterbreitet mit seiner Bestellung das Angebot, welches durch den Händler auch nicht durch den Versand einer Bestätigungsmail sondern erst durch die Bereitstellung der Ware selbst angenommen wird. Der Kaufvertrag kommt somit erst dann zustande, wenn das Produkt beim Käufer vorliegt.

So scheiterte ein Kunde mit seiner Forderung nach der Lieferung der bestellten Ware vor dem Landgericht München. Der Händler hatte sich bei der Bepreisung in seinem Webshop vertan und verweigerte die Lieferung der Ware – zu Recht.

Via Golem.

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Der neue Audi A8L – Vorsprung durch Technik?

Es scheint so sensationell, dass sogar die FAZ einen Artikel zum neuen Audi A8L spendiert und das Produkt (wenngleich es für die Masse der Bevölkerung wohl eher nicht in diesem und nächsten Jahr geordert wird) überschwänglich lobend anpreist. Meinen Glückwunsch an die Marketingabteilung des Automobilherstellers!

Neben den kommerziellen Rahmenbedingungen (ja – so einen Wagen kann man schon für 79.900 € plus Überführungskosten fahren) finden sich im Artikel einige technische Möglichkeiten der Luxus-Karosse. So wirbt man heute im Luxus-Segment nicht mehr mit “Wohnzimmerfeeling” sondern ausgeklügelten Fahrerassistenzsystemen.

Diverse elektronische Assistenten sollen das Fahren sicherer machen: Abstandsregelung, Spurwechselwarner, Nachtsichtkamera, Parkhilfe und schließlich das “Audi pre sense”. Das soll einen drohenden Unfall erkennen, ihn möglichst verhindern oder zumindest seine Folgen mindern.

Aus der aktuell wiederbelebten Diskussion zum Thema Autodiebstahl und Diebstahlsicherung: insbesondere über die Diebstahlsicherung ist leider nichts zu lesen – ich nehme an, dass man es bei Lenkradschloss, Zentralverriegelung und Wegfahrsperre belässt. Aller Voraussicht nach kann der geneigte Käufer für einen kleinen vierstelligen Betrag noch ein GPS-Ortungssystem erwerben, welches dann die Route des “Käufers” übersichtlich bis zum nächsten LKW darstellbar macht.

Wer also Interesse am neuen Audi A8 bzw. dem neuen Audi A8L hat, kann nun beim Händler vorstellig werden :-)

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