Etwas bizarr klingt das Urteil des Landgerichts Düsseldorf, welches einen Vater, der seiner volljährigen Tochter den Zugang zum Internet über seinen heimischen Anschluss ermöglichte, schon. Er wurde auf Grund unterlassener “Sicherungs- und / oder Erziehungsmaßnahmen” für die Filesharing-Aktivitäten seiner Tochter kurzerhand mitverurteilt.
Kurz zur Urteilsbegründung:
- Er hat seiner Tochter eine “neue Gefahrenquelle” zur Verfügung gestellt.
- Er hat sie nicht aufgefordert, Urheberrechtsverletzungen zu unterlassen.
Auf mich macht dieses Urteil einen recht abenteuerlichen Eindruck – der Vergleich von Eugen Ehmann via Datenschutz-Praxis.de scheint mir vortrefflich:
Würde man dies auf die Überlassung eines Autos übertragen, wäre eine Vortragsreihe des Vaters zu rechtmäßigem Verhalten im Straßenverkehr vor der Überlassung des Fahrzeugs wohl unvermeidlich. Denn im Straßenverkehr kann rechtswidriges Verhalten weit schlimmere Schäden auslösen als im Internet.
Eltern haften für ihre Kinder – auch wenn sie volljährig sind…
Via Golem.
Related posts:
- Das Internet abhören – aber wie?! Genau die Frage haben sich unsere werten Verfassungsschützer auch gestellt. Nachdem man per Bundestrojaner auf die PCs der Enduser zugreifen...
- Urheberrecht im Internet?! Wer sich fragt, was man darf und was nicht und wie man im Notfall gegen wen unter Inanspruchnahme welcher Instanzen...
- Urteil wegen Hehlerei Nachdem ein Ingenieur in Pforzheim wegen Hehlerei verurteilt wurde, weil er bei ebay ein Navigationsgerät gekauft hatte, welches aus einem...
- Urlaubsplanung im Internet wird vielen scheinbar immer wichtiger. Das Europäische Tourismus-Institut ermittelte, dass dieses Jahr 60% der Bevölkerung schon das Internet zur Planung...
- Internet-Mobbing gegen Lehrer… Heise schreibt heute über zunehmendes Mobbing gegen Lehrer über das Internet. Internet-Mobbing von Lehrern sei inzwischen “an fast jeder weiterführenden...
