GEZ für PC’s und SmartPhones: neuer Anlauf?

Rund um die GEZ und den Einzug der Gebühren wird es ja nie wirklich ruhig – wenig verwunderlich ist also die Tatsache, dass der mediale Wind einmal mehr rauher wird. Nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz Mitte 2008 eher verbraucherfreundlich geurteilt hatte und einem Anwalt Recht damit gab, dass das Vorhalten eines beruflich genutzten (internetfähigen) PCs noch lange keine Nutzung von Inhalten öffentlich-rechtlicher Natur erzwingt, unternimmt Martin Stadelmaier, Leiter der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und Koordinator der Medienpolitik der Länder, einen neuen Versuch, die Gebühr für internetfähige Endgeräte (PCs, Handys, Kühlschränke, Waschmaschinen,…) auf den vollen Satz zu heben. Seine Argumentation im Wortlaut fühlt sich so an:

Wir diskutieren derzeit verschiedene Gebührenmodelle. Es gibt aber noch keine Entscheidung. Bei der Haushaltsabgabe stellt sich die Frage der PC-Gebühr nicht. Bei der modifizierten Gerätegebühr gibt es für eine verminderte Gebührenpflicht für PCs oder Smartphones keine sachliche Begründung mehr.

Tatsächlich drängen die Anstalten des öffentlichen Rundfunks mehr und mehr in die Welten des Web vor und präsentieren dort neben textualen Inhalten auch die eine oder andere Sendung. Inwiefern sich dies jedoch unter “Grundversorgung” verbuchen lässt, dürfte noch diskutabel sein.

Ich bin gespannt auf das “Blogging Echo” – aktuell finden sich schöne Beiträge bei:

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