Falschaussage und falsche Verdächtigung

Nachdem in letzter Zeit doch einige Details mehr über den angeblichen Erpressungsfall zu lesen waren, folgt die nächste: Der Anwalt des Jugendlichen, der sich in der Untersuchungshaft das Leben nahm, erstattet Strafanzeige gegen vier VZ-Mitarbeiter. Der Vorwurf laut “Bezichtigung einer Straftat”; sollte das mittlerweile in allen größeren Zeitungen in Auszügen gedruckte oder zumindest erwähnte Gesprächsprotokoll einer Echtheitsprüfung stand halten, dürfte es für die Mitarbeiter eng werden.

Der aktuelle Stand stellt das Geschäftsgebahren im Zusammenhang mit dem Vorfall in ein denkbar schlechtes Licht. Aus dem Vorwurf der Erpressung wurde das Angebot eines Schweigegeldes – was auch dadurch gestützt wird, dass der Jugendliche sich in die Geschäftsräume von VZnet begab und die Firma sogar seine Taxirechnung in Höhe von mehr als 500 € beglich. Auch die Aussagen des jungen Mannes, es habe sich um ein “Just4fun-Projekt” gehandelt lassen nicht auf ein erhöhtes Kriminalitätspotenzial schließen. Ebenso stützend dürfte der Umstand gewertet werden, dass er freiwillig und zu einem äußerst frühen Zeitpunkt seine Identität preisgab – ein Vorgehen, wie es bei einer klassischen Erpressung wohl eher selten der Fall sein dürfte.

Ein ähnlich gelagerter Fall ist mir nicht bekannt – ich vermute aber, dass die Geschichte noch ein deutliches Nachspiel haben wird. Für VZnet ist der Fall nicht gerade ein Glücksgriff – das Unternehmen hat in der Vergangenheit versucht, sein Image durch zurückhaltende Kommunikationspolitik sauber zu halten.

Via Spiegel.

Mehr zum Thema: VZnet-Erpressung war keine Erpressung, SchülerVZ: das Drama nimmt seinen Lauf, Datenpanne beim VZ – diesmal bei den Jüngsten.

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