Nachdem die isländisch Kaupthing-Bank auf Grund diverser Fehlspekulationen erst in Schieflage und folgend in die Insolvenz geraten war, begann das Bangen unter den ca. 30.000 deutschen Anlegern. Gelockt hatte der Finanzdienstleister mit beinahe unglaubwürdigen Zinsen auf Tagesgeld – nicht, um den Anlegern Gutes zu tun sondern vielmehr um flüssige Mittel zu rekrutieren und die Liquidität der Bank (wenn auch nur kurzfristig) sicherzustellen. Auf die Teilnahme im deutschen Einlagensicherungsfonds hatte man großzügig verzichtet.
Der Pleite folgten strenge Verhandlungen, dessen Ergebnis mit dem isländischen Unverständnis über die Bereitschaft des deutschen Steuerzahlers zu Hilfeleistungen benannt werden kann. Das Angebot belief sich auf einen Kredit für die isländische Einlagensicherung über die Höhe der deutschen Einlagen bei der Bank (ca. 308 Mio. €). Warum das Konsortium nicht die direkte Ausschüttung der Einlagen an die Anleger beschloss könnte in lückenloser Dokumentation und der Vermeidung von Betrugsfällen begründet sein, wobei der wahre Grund nie kommuniziert wurde.
Nun sind einige Tage ins Land gegangen und der ursprüngliche Stichtag für die Entschädigung (31.01.09) liegt auch in der Vergangenheit, so dass es scheinbar an der Zeit ist, frisches Öl ins Feuer zu gießen. So äußert sich Islands Staatschef mit Unverständnis darüber, warum seine Steuerzahler für den Verlust fremder Staatsbürger aufkommen sollen. Bitte? Hätte die Bank die Strategie einer vernünftigen Einlagensicherung verfolgt, hätte es die Diskussion nie gegeben. Darüber hinaus darf auch der deutsche Steuerzahler für diverse Ungereimtheiten der hier ansässigen Banken aufkommen – unabhängig von der Herkunft der Anleger. Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert – da vermutlich kein Nicht-Isländer mehr seine Mittel im Land der heißen Quellen parken möchte, scheint man sich nur ungern mit der Nachbearbeitung auseinandersetzen zu wollen.
Bevor die Tatsachen gedreht werden: außer den Teilhabern hat niemand von den Kreditinstituten verlangt, hochspekulative Geschäfte auf eigene Rechnung durchzuführen. Ob das “Verzocken” der Einlagen noch die Bezeichnung fahrlässig oder schon vorsätzlich – wenn nicht gar grob vorsätzlich – verdient wäre für mich auch noch zu klären.
Kleiner Hinweis für Spekulanten:
- nach 50% Verlust benötigt man auf das verbleibende Kapital 100% Gewinn, um diesen auszugleichen.
- nach 75% Verlust benötigt man auf das verbleibende Kapital 300% Gewinn, um diesen auszugleichen.
- nach 90% Verlust benötigt man auf das verbleibende Kapital 900% Gewinn, um diesen auszugleichen.
- bei 100% Verlust braucht man sich über Investitionen keine Gedanken mehr machen…
Darüber hinaus ist das Ziel der Spekulationen nicht die schwarz-rote Null…
Genug geschimpft :-)
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