HRE-Verstaatlichung möglich

Mit einem Gesetzentwurf zur Zwangsenteignung von Aktionären ist eine Möglichkeit der Verstaatlichung von angeschlagenen Unternehmen (im aktuellen Fall vorerst Banken) auf den Weg gebracht.

Der Entwurf, dessen Beschluss im Kabinett noch aussteht, soll lediglich den extremen Ernstfall betrachten und darüber hinaus bis 30. Juni 2009 befristet sein. Tatsächlich dürfte ein derartiger Eingriff ins Wirtschaftsleben nicht ohne Nebenwirkungen bleiben. Die Wahl lässt allerdings nur negative Szenarios zu, wie im Falle von Lehman Brothers beobachtet werden konnte.

Ob sich für diese Vorlage eine Mehrheit findet, ist noch unklar – der Widerstand jedenfalls formiert sich auf allen Planken.

Die Mehrheit ist gefunden und der Weg somit frei für eine Staatsbeteiligung von 50% plus einer Stimme. Da die Marschroute aktuell strikt gegen das “Fallenlassen” von Banken ausgerichtet ist, bleiben nur zwei Möglichkeiten: staatliche Stützen oder Verstaatlichung.

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