1-Euro-GmbH – Mini-GmbH – Unternehmergesellschaft

Das Kind trägt viele Worte und ist per 26.06.08 durch den Bundestag beschlossen – die Unternehmergesellschaft. Mit ihr wird die Gründung einer haftungsbeschränkten Gesellschaft mit beliebig hoher kleiner Stammeinlage möglich (> 1 €). Vorsicht ist ja bekanntlich eine der deutschen Tugenden, so dass sich eine nicht unerhebliche Zahl Gründungswilliger für die Rechtsform der Limited entschloss, anstatt in Deutschland eine Personengesellschaft mit voller Haftung zu gründen.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) erfordert hierzulande eine minimale Stammeinlage von 25.000 €, was vor allem für Kleingründungen reichlich ist.

Die Kernpunkte sind im Vergleich zur GmbH die deutlich günstigere Gründungsabwicklung und die Verpflichtung, jährlich 25% des Überschusses zurückzulegen, um die Stammeinlage auf mindestens 25.000 € zu erhöhen.

Ziel bleibt also die GmbH-Gründung – die Regeln werden allerdings deutlich gelockert. Bleibt zu hoffen, dass der Gesetzentwurf auch den Bundesrat passiert, was noch für dieses Jahr erwartet wird.

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