Die Verfolgung von Tauschbörsennutzern wird in der nächsten Zeit defakto eingestellt. Nachdem sich in letzter Zeit einige Anwälte mit Abmahnungen gründlich saniert haben dürften – und dabei für meinen Geschmack auch an der einen oder anderen Stelle gegen den “guten Geschmack” verstoßen haben – geben die Generalstaatsanwälte jetzt eine klare Richtung vor: Schluss damit!
Fakt ist zum Einen, dass Personen abgemahnt wurden, die tatsächlich vollkommen unschuldig waren, da der Nutzer ganz und garnicht immer der Anschlussinhaber ist und zum Anderen, dass kein Schaden zu beziffern ist. Rechtlich ansich irrelevant aber trotzdem interessant ist die Frage, ob sich die Nutzer die Musiktitel gekauft hätten, wenn es diesen “Vertriebsweg” nicht gegeben hätte. Die Umsätze legaler Downloadanbieter verraten aber doch, dass ein Kriterium gegen den Kauf der Preis ist.
Pünklich zu dieser Meldung kommt auch gleich noch die Ankündigung, dass SonyBMG einen mp3-Downloadshop eröffnet – passt doch irgendwie zusammen. Die Preise für ein komplettes Album bewegen sich zwischen 7 und 10 € – Einzeltitel sollen für 1,19 erhältlich sein.
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