Der zunehmende Druck auf den Online-Auktionär eBay führt mehr und mehr zu Änderungen, die nicht ausschließlich dem Wohle des Kunden dienlich sind. Die neueste Idee umfasst das Angebot eines Pauschaltarifs – statt bisher monatlichen 19,95 € zuzüglich Einstellgebühren pro Artikel hat der gewerbliche Verkäufer nun auch die Option einer Flatrate – für 299 € kann der geneigte Spammer Verkäufer nun so viele Artikel einstellen wie ihm lieb ist. Die Verkaufsprovision ändert sich allerdings nicht – sie bleibt zwischen 6 und 17% (abhängig vom Produkt, Preis,…).
Tatsächlich löst eBay für die Verkäufer ein Problem: Artikel, welche nicht verkauft wurden kosteten trotzdem Geld. Der unschlagbare Vorteil liegt allerdings darin, dass sich darüber die Menge der Artikel auf der gesamten Plattform selbst reguliert hat.
Meine Prognose für die nächste Zeit: Verkäufer spammen die gesamte Plattform mit Produkten zu, die ansich niemand braucht – für den Käufer sinkt die Attraktivität der Plattform dadurch stetig, bis der Nullpunkt erreicht ist. Wer günstig im Netz einkaufen möchte, hat mittlerweile die Wahl: neben Amazon haben sich diverse Preissuchportale etabliert, auf denen man wirklich komfortabel zu einem Produkt viele Anbieter sortiert nach Angebotspreisen suchen kann. Im Gegensatz dazu wird man bei spamBay zu einem Produkt eine endlose Anzahl Trefferseiten von einem Anbieter zu sehen bekommen. Reell vergleichen? Fehlanzeige.
Groß-Selbeck rechnet kurz vor, was sich preislich für den Verkäufer ändern könnte:
Wie sich das insgesamt nicht ganz einfach bleibende neue Gebührensystem für gewerbliche Händler konkret auswirken wird, lässt sich laut Groß-Selbeck nicht pauschal sagen. Er rechnete an Beispielen vor, dass etwa ein Buch für 29 Euro künftig trotz einberechneter PayPal-Gebühren mit einer Verkaufsgebühr in Höhe von 4,40 statt 5,08 Euro zu Buche schlage. Wer einen iPod Toch für 300 Euro verkaufe, müsse dagegen mit einer Steigerung der Verkaufsgebühr um fünf Euro rechnen
Es sind jetzt schon keine hochpreisigen Produkte mehr auf eBay zu finden – das soll sich durch diese Anpassung ändern?!
Dem Käuferschutz, von dem mir noch kein Fall zu Ohren gekommen ist, in dem er gegriffen hat, nimmt man jetzt die 1000€-Obergrenze. Damit sind nicht versicherte Produkte unendlich versichert – hurra!
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“Dem Käuferschutz, von dem mir noch kein Fall zu Ohren gekommen ist, in dem er gegriffen hatte…” Biste taub oder was? Wenn man auf eBay kauft und nicht zu blöd ist sich an die wenigen bestehenden Regeln zu halten, dann greift der Käuferschutz auch. Tu allen mal einen Gefallen und gib dir selber mal die Kugel, du langweiliger Dauernörgler. Such dir mal ein anderes Hobby, du Computer-Freak.
Willkommen in einem freien Land mit freier Meinungsäußerung :-)
IP-Adressen werden hier übrigens geloggt… für den nächsten ausbruch ;-)
Hallo Stefan,
was soll die leere Drohung mit dem loggen der IP? Was genau hoffst du zu erreichen? Du bekommst vom Provider trotzdem keinen dazu gehörigen Namen und Adresse.
Ciao
Das war keine “leere Drohung” – das war ein wirklich freundlich gemeinter Hinweis auf mein Hausrecht hier.
Zur Frage: doch ;-)
Wer etwas zum Käuferschutz lesen möchte, gibt einfach mal die beiden Suchbegriffe Käuferschutz und Probleme in die Suchmaschine seines Vertrauens ein.
Aber: Dont’t feed the troll!!!
Schön :-)
Was wäre noch zu sagen? 90-9-1 hat einen Haken – genau genommen müsste es 90-9-0.9-0.1 verteilt sein.
Zurück zum Thema: Ebay stanzt ein Bild einer vollkommen autonomen Judikative auf der Plattform. Das ist nicht nur falsch – das ist zudem geschäftshemmend. Korrekterweise müsste man einsehen, dass man eine Plattform zum Abschluss von Kaufverträgen zur Verfügung stellt. Mit der Frage, wie sich Käufer und Verkäufer einigen, hat man sich meiner Meinung nach zu viel vorgenommen.
Die Folge ist gefühlte Ungerechtigkeit unter allen Beteiligten wenn es zum Streit kommt.
Keiner würde auf die Idee kommen, den Vermieter eines Ladengeschäfts zu Rate zu ziehen, weil beim Kauf einer Ware im Geschäft etwas nicht in Ordnung war.
find ich aber auch